Baby und Job

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Geschrieben von speedy am 14.02.2012, 13:40 Uhr

Elternzeit..Arbeit...Arbeitszeitverkürzung..?

Hi, theoretisch musst du mit demselben Pensum wie vor dem MuSchu einsatzfähig sein, d.h. auch mit genauso vielen Stunden. Der AG darf die Verteilung der Stunden bestimmen (Direktionsrecht).
Ich kann dir nur raten, dich frühzeitig mit deinen Wünschen und ggf. auch deinem Angebot an den AG zu wenden und deine Rückkehr zu besprechen. U.U. hast du einen Anspruch auf einen TZ-Arbeitsplatz - aber auch da kann der Chef bestimmen, wann du arbeitest, d.h. das Abend-Problem wird sich nicht auf dem formalen Weg lösen lassen.

Gruß, Speedy

 
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