Geschrieben von speedy am 14.02.2012, 13:40 Uhr |
Elternzeit..Arbeit...Arbeitszeitverkürzung..?
Hi, theoretisch musst du mit demselben Pensum wie vor dem MuSchu einsatzfähig sein, d.h. auch mit genauso vielen Stunden. Der AG darf die Verteilung der Stunden bestimmen (Direktionsrecht).
Ich kann dir nur raten, dich frühzeitig mit deinen Wünschen und ggf. auch deinem Angebot an den AG zu wenden und deine Rückkehr zu besprechen. U.U. hast du einen Anspruch auf einen TZ-Arbeitsplatz - aber auch da kann der Chef bestimmen, wann du arbeitest, d.h. das Abend-Problem wird sich nicht auf dem formalen Weg lösen lassen.
Gruß, Speedy
- Elternzeit..Arbeit...Arbeitszeitverkürzung..? - Keks10 14.02.12, 12:11
- Re: Elternzeit..Arbeit...Arbeitszeitverkürzung..? - sarahT 14.02.12, 13:31
- Re: Elternzeit..Arbeit...Arbeitszeitverkürzung..? - speedy 14.02.12, 13:40
- Re: Elternzeit..Arbeit...Arbeitszeitverkürzung..? - u_hoernchen 14.02.12, 22:42
Unterschrift(en) auf dem Zeugnis? Nur Vorgesetzter?
Kind ständig krank, dabei bin ich noch in der Probezeit!
An diejenigen, die bei einer KK angestellt sind (am Besten im Osten)
Geht es hier noch jemanden so wie mir ????
Gehaltsfrage
Urlaub bei 400€-Job
Schichtarbeit und Förderung der Tagespflege, Rechtslage
... da ich ja noch auf Suche nach meinem Traumob bin, hab ich das Anschreiben
Auf welche LSTK?