Geschrieben von baby_1 am 22.12.2009, 21:24 Uhr |
Arbeiten während der Elternzeit
Hallo,
ich hab meine Frage zum oben gennanten Betreff.
Ich bin seit einem Jahr in Elternzeit. Habe insgesamt 3 Jahre beantragt. Elterngeld wird jetzt nicht mehr gezahlt. Wird hatten mit einer Lohnerhöhung bei meinem Mann gerechnet aber der fällt leider auch aus.
So nun möchte ich auf 400 € Basis als Aushilfe arbeiten. Ich habe da auch schon eine Stelle im Sicht allerdings ist die mit Steuerkarte.
Kann ich obwohl ich im Mutterschutz (in Elternzeit) bin mit Steuerkarte arbeiten?
LG Ruki
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von manira am 22.12.2009, 22:15 Uhr
Hallo,
natürlich kannst Du während der Elternzeit mit Steuerkarte arbeiten (aber nicht im Mutterschutz - ich denke dass Du dich bei deinem letzten Satz verschrieben hast).
Aus deinem posting entnehme ich dass Du bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten willst. Das ist grundsätzlich auch möglich, aber Dein jetziger Arbeitgeber muss Dir das schriftlich genehmigen. Zumindest das ist mein Infostand.
Kannst Du evtl. nicht bei deinem jetzigen Arbeitgeber wieder in Teilzeit anfangen während der Elternzeit?
Außerdem mußt Du beachten dass Du während der Elternzeit nur max 30 Std/Woche arbeiten darfst.
Ich arbeite auch während der Elternzeit momentan 20 Std pro woche bei meinem jetzigen Arbeitgeber, und zwar lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
Gruss
manira
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von baby_1 am 22.12.2009, 22:34 Uhr
ich habe mit meinem Arbeitgeben gesprochen aber das ist zur Zeit bei uns in der Firma sehr schwierig. Die bauen nämlich grade viele Stellen ab ( eine Filiale wurde geschlossen). Und wenn muss ich eine Stunde fahrt hin und 1 Stunde zurück fahren. Das lohnt sich überhaupt nicht. Weder für Teilzeit noch Vollzeit.
Mein Arbeitgeber sagte das ich während der Elternzeit auf 400€ basis ohne weiteres arbeiten darf / kann. Und ich weiß halt nur nicht ob ich dafür eine Steurkarte brauche oder nicht.
Von einer Steuerkarte hat er aber nichts erwähnt.
Die Teilzeitstelle wo ich mich bewerben werde bietet auch 12 1/2/Woche an.
Re: Arbeiten während der Elternzeit
Antwort von Moneypenny77* am 29.12.2009, 21:26 Uhr
Du brauchst auf jeden Fall die schriftliche Genehmigung Deines Arbeitgebers. Hast Du die nicht, ist das ein Kündigungsgrund. Eine Nebentätigkeit darf er Dir aber nur aus wichtigem Grund vewehren.
Um nicht aus Beitragsfreiheit der GKV zu fliegen darfst Du nicht mehr als 30 Std./Woche arbeiten.
Für einen 400 € Job brauchst Du eigentlich keine, Steuerkarte, da Du ja nicht steuerpflichtig bist.
Aber selbst WENN Du eine brauchst: dann soll er sie Dir halt schicken ;-)
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