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Geschrieben von Mojusmama am 23.01.2008, 8:47 Uhr

Anspruch auf Weiterverischerung und Arbeitslosenge

Hallo, mein Termin rückt leider immer näher und ich weiß noch nicht genau was mir eigentlich zusteht. Es ist folgendes während der Elternzeit vor 2 Jahren ist mein Arbeitgeber ca. 200 km von hier weggezogen und ich bin zwar noch bis 13. März 2008 über ihn versichert usw. aber ab dann Arbeitslos.

Leider bekommt meine Maus die dann 3 wird mitten im Jahr keinen Platz mehr da unser Kindergarten sehr voll ist - Dorfkindergarten -

Kann ich zum Arbeitsamt gehen und habe ich dann wenn ich nicht vermittelbar bin da ich ja erst ab September arbeiten kann.

Steht mir Arbeitslosengeld zu wie sieht es mit der Versicherung aus. Mein Mann ist Privatversichert - muss er leider vom Arbeitgeber her Beamter - da gibt es leider keine Möglichkeit einer günstigen Familienversicherung. Sollte er uns mitversichern 3 Kinder und mich dann wären wir bis ca. 280,00 Euro Versicherung im Monat die uns fehlen würden. Was mach ich da?!?! Das Geld haben wir nicht freiwillige Versicherung wäre auch zu teuer. Ich würde ja arbeiten gehen und suche auch jetzt schon aber es findet sich leider überhaupt nichts nicht einmal eine Putzstelle...

Im Moment bin ich einfach nur genervt und frustriert. Vormittags kann ich noch nicht arbeiten da meine Kleine ja noch zu Hause ist und Abends gibt es keine Stelle. Ich habe mich schon überall erkundigt. Auch als Putzfrau Nachschicht im Krankenhaus. Die haben jetzt meine Telefonnummer...super!

Kann mir bitte jemand weiterhelfen. Mir wäre schon geholfen wenn ich wüsste was mir zusteht! Wenigstens eine Weiterversicherung oder ein wenig Arbeitslosengeld um meine Versicherung zu decken.

Danke und LG

 
8 Antworten:

Re: Anspruch auf Weiterverischerung und Arbeitslosenge

Antwort von claudih am 23.01.2008, 9:03 Uhr

naja,

wenn du nicht vermittelbar bis, stehst du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung und hast normal auch keinen anspruch auf arbeitslosengeld. das sieht nicht gut aus.
aber solch komplizierte sachen solltest du doch besser auf dem arbeitsamt klären, zumal man sich auch frühzeitig melden sollte, sonst kann man pech ahben und bekommt in den ersten moanten nichts. das sit zum beispiel bei befristeten verträgen so, da muß man sich 3 monate vor ende melden.

also, ab zum arbeitsamt.

gruß

claudia

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Re: Anspruch auf Weiterverischerung und Arbeitslosenge

Antwort von fenja2003 am 23.01.2008, 9:18 Uhr

Hallo,

kannst Du nicht mindestens 15 Wochenstunden arbeiten gibt es auch kein Arbeitslosengeld.

Wenn Du Dich und die Kinder freiwillig in der gesetzlichen KK selbst versicherst (je nach KK ab 120 Euro/ Monat) kommt ihr sicherlich günstiger dabei weg als in der privaten KV.

Gruß

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Re: Anspruch auf Weiterverischerung und Arbeitslosenge

Antwort von Anja B. am 23.01.2008, 9:39 Uhr

Hallo,
wenn Du keine Kinderbetreuung hast, stehst Du für den Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hast keinen Anspruch auf ALG1.
LG, Anja

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Re: Anspruch auf Weiterverischerung und Arbeitslosenge

Antwort von sibs1 am 23.01.2008, 11:03 Uhr

Hallo,

wenn Du noch das 3. Jahr Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber beanträgst, habt Ihr zwar nicht mehr Geld, aber Du bist eigentlich noch kostenlos bei Deiner Krankenkasse versichert. Da würde ich mich an Deiner Stelle mal genauer Erkundigen.

LG Sibs1

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danke aber...

Antwort von Mojusmama am 23.01.2008, 11:26 Uhr

das 3 Jahr läuft jetzt ja aus und als das mit meinem Arbeitgeber anstand war ich auch gleich nachdem ich die Unterlagen hatte beim Arbeitsamt Aussage dort:

Bitte erst im März 2008 kommen , toll

Freiwillige Versicherung o.k. allerdings habe ich da Zuzahlungen bei der Privaten wäre alles ohne Zuzahlungen daher auch so hoch. Aber das kann sich summieren in der freiwilligen das Problem hatten Bekannte die ein Frühchen hatten und ein Jahr lang auf den Knochen dahergekommen sind weil die Zahlungen zu teuer waren...

Na-ja dann bleibt mir nichts anderes übrig als bis September zu warten und zu hoffen das ich dann auch einen Job bekomme.

LG

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Re: danke aber...

Antwort von lena_1977 am 23.01.2008, 11:46 Uhr

Zuzahlungen müßtest du ja nur für dich leisten - Kinder sind doch Zuzahlungsfrei - oder irre ich da ?

Lena

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Re: danke aber...

Antwort von JoMa am 23.01.2008, 12:02 Uhr

Hallo!

In Deutschland hat doch jedes Kind ein Recht auf einen Kindergartenplatz ab dem 3. Geburtstag. Ich finde das sehr gut und wichtig vor allem für die Erwerbsbiographie von Frauen, die ja in den meisten Fällen die leidtragenden fehlender Betreuungsplätze sind.
Ich würde rein aus Prinzip zum Arbeitsamt gehen und besprechen, wie sie Dich bei der Inanspruchnahme des Rechtes auf einen Kindergartenplatz unterstützen, eben damit DU dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehst. Im Extremfall ist die Frage, wer den Rechtsanwalt bezahlt, wenn Du auf einen Platz klagst. Ich verstehe ja auch die Sicht der Kindergärten bzw. der Gemeinden, dass halt in den momentanen Strukturen erst zum Schuljahrsbeginn viele Plätze frei werden und während des Jahres eben nicht, aber das sparender Kindergärten/Gemeinden an Betreuungsplätzen weil die Kinder erst mit 3 + x Monaten in den Kindergarten kommen dürfen, wird eindeutig auf dem Rücken der Eltern ausgetragen und zwar so lange, wie sich keiner dagegen wehrt.

Was Deine Krankenkasse betrifft, hast Du mehr als Dein Mann verdient? Ansonsten hätten Eure Kinder schon immer über Deinen Mann mitversichert sein müssen (oder seid ihr nicht verheiratet?) weil sie immer bei demjenigen versichert sein müssen, der mehr verdient. Aber manchmal hat man Glück und die gesetzlichen Krankenkassen fragen nicht nach. Kinder von Beamten sind allerdings meistens auch dann Beihilfe berechtigt, wenn der Beihilfeberechtigte Partner weniger verdient. Kompliziertes Deutschland.

VIel Glück und viele Grüße,

Sabine

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beim bekannten war es so....

Antwort von MoJusMama am 23.01.2008, 13:19 Uhr

er musste für die Therapie des Frühchens aufkommen war wohl recht viel. Ich weiß nicht inwieweit Kinder frei sind. Ich als Frau müsste aber schon enorme Zuzahlungen leisten wennich mal zum Arzt renne...Aber egal wie wir es drehen und wenden es fehlt Geld von jeder Seite aus. Kindergartenplatz ist o.k. allerdings sind bei uns sehr viele Neubauten mit sehr vielen Erwerbstätigen Eltern die alle einen Platz brauchen....ich habe keine Arbeit noch nicht mal eine in Aussicht dann werde ich logischerweise auch zurückgestellt mit Kindergartenanspruch. Das nächste Problem ist der KiGa ist bis max. 13.00 Uhr finde da mal einen Job in der Nähe ohne Fahrtzeit und die Schule des Großen gerade 1. Klasse ist teilweise nur bis 11.15 Uhr 3x die Woche 2x die Woche bis 12.15....ändert sich alles mit der Zeit ist mir schon klar und er wird auch selbständiger und noch ein kleiner TIP:

Erwähnt nur nicht das Ihr drei Kinder habt bei 1 fangen die schon an zu rechnen wie lange man eventuell ausfallen könnte. Bei 3en heißt es gleich...Nein Danke! Diese Aussage hatte ich von einem Netten Arzt der für die Abendstunden eine Putzfrau für max 2x die Woche gesucht hat....Sehr anspruchsvolle Tätigkeit und da soll man nicht verzweifeln....

LG

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