Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von shinead am 23.05.2013, 17:05 Uhr

@ shinead

Dann wende Dich an das zuständige Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein.
Euer Kind hat ein Recht darauf alle zwei Jahre eine neue Berechnung des Unterhalts durchführen zu lassen.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.