Geschrieben von shinead am 23.05.2013, 17:05 Uhr |
@ shinead
Dann wende Dich an das zuständige Jugendamt und richte eine Beistandschaft ein.
Euer Kind hat ein Recht darauf alle zwei Jahre eine neue Berechnung des Unterhalts durchführen zu lassen.
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Unterhalt Kind neu berechnen - Hasemann 23.05.13, 16:42
- Re: Unterhalt Kind neu berechnen - shinead 23.05.13, 16:54
- @ shinead - Hasemann 23.05.13, 16:57
- Re: @ shinead - shinead 23.05.13, 17:05
- @ shinead - Hasemann 23.05.13, 16:57
- Re: Unterhalt Kind neu berechnen - CKEL0410 23.05.13, 21:31
- Re: Unterhalt Kind neu berechnen - shinead 23.05.13, 16:54
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