Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 03.01.2013, 11:05 Uhr

@chartinael: Die Polizei KANN in diesem Fall nichts machen...

Für die Polizei stellt sich die rechtliche Situation folgendermaßen dar: BEIDE haben das Sorgerecht, beide dürfen also sagen, wo es langgeht. BEIDE haben das ABR, dürfen also sagen, wo sich die Kinder aufhalten dürfen. Und nun? Partei ergreifen? Aufgrund welcher Rechtsvoreschrift? Welche Vorschrift, welches Urteil soll die Polizei durchsetzen?? Die meldeanschrift besagt vorerst gar nichts.

Damit ist klar, das Ganze muß gerichtlich geklärt werden, und zwar schnellstens per Eilantrag. Diesen Eilantrag stellt optimalerweise ein Anwalt. Und deshalb ist der Anwalt nicht der erste, sondern der einzig richtige und kompetente Ansprechpartner.

Ich hoffe sehr, daß der Antrag inzwischen gestellt wurde, denn jetzt zählt jeder Tag. Jeder Tag, an dem der jetzige status quo erhalten bleibt, spielt dem Vater in die Karten und drängt die Mutter in die juristische Defensive, obwohl ihre Anfangssituation sehr komfortabel ist/war. Allein sie kann ihre allerbesten Chancen jetzt wegschenken oder ein unfähiger Anwalt.

Ein Update halte ich angesichts der guten Tipps, die hier gegeben wurden, auch für angebracht.

Ralph

 
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