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HILFE mein Exmann gibt die Kinder nicht zurück

Thema: HILFE mein Exmann gibt die Kinder nicht zurück

Der Horror ist losgebrochen... Mein Exmann bot mir an die Kinder schon 3 Tage eher zu nehmen da sie eigebtlich erst Silvester bei ihm gewesen wären. Ich war dankbar weil wir am Samstag den Umzug hatten und ich so die Kinder gut betreut wusste. Heute wollte ich die Kinder dann am vereinbarten Treffpunkt (Hbf da er mit dem Zug kommt und dann keine Wartezeiten hat als wenn er bis zu mir kommt) da bekam ich eine SmS von ihm er würde die Kids bei sih halten weil ihm aufgefallen wäre das es den Kids bei mir schlecht gehen würde und das sie bei ihm ja richtig aufblühen würden und alles weitere bei Gericht geklärt werden würde... Ich war erstmal so geschockt das ich weinend ne gute halbe Stunde durch die Stadt gelaufen bin bevor ich dann nach Hause gegangen bin... Habe die Polizei kontaktiert aber die waren keine Hilfe. Meine einzoge Möglichkeit wäre morgen zum JA zu gehen und per Familiengericht alles.klären zu lassen... Bin total fertig.... Ich habe so riesen Angst das meinem Ex die Anschuldigungen und Lügen gegen mich geglaubt werden und das ich die Kinder verliere... Kennt das jemand? Haben gem ABR und gem. SR traurige Grüsse

von Glücksbärchi89 am 01.01.2013, 23:35



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Wenn er die Kinder mit dem Zug holen/bringen muss: Wer von Euch ist denn weggezogen? Wenn Du weggezogen bist: Hast Du seine Unterschrift auf der Ummeldung? Gab es einen Schul-/Kindergartenwechsel? Würde es einen geben, wenn die Kinder zu ihm ziehen? Kann er die Betreuung sicherstellen?

von Strudelteigteilchen am 02.01.2013, 00:05



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Also mein Exmann wohnte erst 14km.von mir weg ist sann im.April in eine andere Stadt gezogen die fast 30km von mir weg war. Ich bin am Wochenende in seinen alten Wohnort gezoge die Distanz ist jetzt nur noch 24km. Kitawechsel ist erst im Sommer und Ummelden kann ich erst morgen. Wenn die Kinder.bei ihm wohnen würde es ebenfalls.einen Kitawechsel geben. Lg

von Glücksbärchi89 am 02.01.2013, 02:14



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Das heisst also, dass Du (zunächst) am gemeinsamen Wohnsitz geblieben ist und er (nachweisbar) seit langem woanders gemeldet ist? Er hat durch seinen Wegzug ohne die Kinder also stillschweigend zugestimmt, dass die Kinder bei Dir bleiben. Das ist schon mal gut, denn dann steht er in der Pflicht, die Verwahrlosung oder Vernachlässigung nachzuweisen - und wenn die nicht SEHR offensichtlich ist, dann wird der bisherige Status Quo bis zur Klärung der Vorwürfe aufrecht erhalten werden. Meine Anwältin hat mir damals erklärt, dass es einen Unterschied gibt zwischen dem "faktischen" ABR und dem gerichtlich geregelten. Wenn man eine Weile mit den Kindern zusammenlebt und der Ex nicht, dann hat man das faktische ABR, weil der Partner durch Duldung der Tatsache, dass die Kinder nicht bei ihm leben, quasi Fakten geschaffen hat. Aber nachweisbar ist das ABR - z.B. ggü. der Polizei - nur, wenn es gerichtlich geregelt wurde. Ihr habt - da eine gerichtliche Regelung fehlt - also offiziell das gemeinsame ABR. Mein Rat: Du gehst zuerst zum Jugendamt, und dann suchst Du Dir HEUTE NOCH einen Anwalt, der HEUTE NOCH einen Eilantrag auf Herausgabe der Kinder (und einen weiteren normalen Antrag auf Zuweisung des ABR) stellt. Das JA kann den KV nicht zwingen, die Kinder zurückzugeben, die können ihn nur nett bitten. Für den Zwang braucht es ein Gericht. Falls der KV die Kinder aufgrund der Bitte des JA herausgibt, kann der Anwalt den Eilantrag immer noch zurückziehen. Und dann zuckelst Du zu allen offiziellen Stellen, die mit den Kindern und Dir Kontakt haben (Jugendamt, falls Du da früher schon mal warst, Kinderarzt, Kindergarten, Logopäde, Trainer der Kinderturngruppe.... whatever) und bittest die um einen Brief, in dem sie bestätigen, dass Du gut mit den Kindern umgehst und diese nicht vernachlässigt oder verwahrlost sind. Ausserdem solltest Du in Deinem Umfeld (Freunde, Eltern von Kindergartenfreunden, Nachbarn, Verwandte) herumfragen, wen Du vor Gericht als Zeuge benennen darfst. Der Anwalt wird Dich um Namen und Adressen von potentiellen Zeugen bitten, und die Leute, die benannt werden, sollten damit einverstanden sein. Wären die Kinder heute zum Kindergarten gegangen? Das wäre ein starkes Argument, wegen der Kontinuität.

von Strudelteigteilchen am 02.01.2013, 06:55



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Hallo! Was für ein Mist. Aber warum habt ihr das gemeinsame ABR? Gemeinsames Sorgerecht, ok, aber Aufenthaltsbestimmungsrecht ist doch meist bei dem, bei dem die Kinder leben oder hab ich das immer falsch verstanden? Ihr seid ja schon länger getrennt, wenn ich mich richtig erinner, bist du näher zu ihm gezogen? Oder zumindest ist die Verbindung mit Öffis besser? Was sagte die Polizei? Was sagt dein Ex über dich? Gleich Morgen zum JA. Drück dir die Daumen

von Fröschli am 02.01.2013, 00:47



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Hi also die Polizei macht nichts da das gem ABR besteht. Wir haben das nach der Trennung nicht umgeändert , gab keinen Grund anzunehmen das er auf so ne Idee kommt. Mein Exmann sagt beim JA ich würde die Kinder vernachlässigen und misshandeln das die verwahrlost werden etc. der Kindergarten sagt aber genau das Gegenteil. JA ist ja schon seit Anfang 2012 für uns zuständig. Die Polizei sagte nur das ich mich ans JA und an meinen Anwalt wenden soll... Lg

von Glücksbärchi89 am 02.01.2013, 02:17



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Das klingt total krank, vor allem per SMS und so auf dem Rücken der Kinder, die ja kapieren müssen, dass etwas nicht stimmt. Das Jugendamt wird die einzig richtige Anlaufstelle sein, nicht?

von rabukki am 02.01.2013, 01:14



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Zitat: "Sein Schreiben kam 6 Tage nach dem Scheidungstermin bei dem er beteuert hat das beim Umgang nichts geklärt werden müsse und alles in Ordnung sei wie es ist, nun fordert er wieder eine neue Umgangsregelung per Gerichtstermin." Dieses Schreiben unbedingt raussuchen zum Nachweis für seine Hü- und Hott-Mentalität. Wünsche Dir Durchhaltevermögen, Kraft und Erfolg. LG fk

von FrauKrause am 02.01.2013, 09:41



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Du schriebst: "was kann mein mann noch machen? Hatte ja gestern hier gepostet wegen der Ex meines Mannes und dem gemeinsamen Kind. Mein Mann und ich wollten ein schreiben aufsetzten für den Anwalt, indem drin steht das seine Ex das Umgangsrecht nicht einhält. Er weiß das zwar, aber irgendwann muss da ja mal was passieren ( wobei die Anwaltskanzlei momentan ziemliche probleme wegen einer einbetonierten leiche im keller hat* kein Scherz*) Was könnte man denn da alles noch versuchen, Jugendamt gibt keine wirkliche Hilfestellung... Außerdem möchte mein Mann bei zukünftigen treffen *wenn das alles klappt* das seine Ex nicht dabei ist, da die beiden sich immer in die Haare bekommen und das nicht gerade wenig oder leise. Er hat den Anwalt mal drauf angesprochen ob es möglich ist das jemand vom Jugendamt oder einer anderen Einrichtung die Betreuung während der 3 Stunden Beuschszeit übernimmt. Anwalt meinte: geht nicht, gibt keinen triftigen Grund. Welche Regelungen gibt es da?? Was kann man noch machen? Danke für eure Hilfe schonmal" Kann es sein, dass Dein Ex jetzt dasselbe mit DIR durchzieht, was der damals mit seiner Ex machte? Hattest Du damals das Gefühl, ER ist im Recht oder stänkert nur? Warum wurde ihm der Umgang verweigert?? WAS gab es dort für Probleme? Mit Verlaub, der scheint einen Knall zu haben, habe jetzt aber nicht alles durchgelesen. Was in der Vergangenheit mit der Ex passierte, sollte ggf. auch vorgebracht werden... LG fk

von FrauKrause am 02.01.2013, 09:48



Antwort auf Beitrag von Glücksbärchi89

Ich drücke Dir ganz doll die Daumen! Ich rate Dir zusätzlich zum Jugendamt auf jeden Fall zum Anwalt, der dann ggf. direkt beim Familiengericht eine einstweilige Verfügung erreichen kann.

von shinead am 02.01.2013, 11:27



Antwort auf Beitrag von Glücksbärchi89

Das klingt ja schrecklich! Schließe mich den anderen an. Jugendamt und Anwalt HEUTE noch aufsuchen! Ich drück dir die Daumen, dass alles schnell wieder gut wird. LG

von Spinat am 02.01.2013, 11:53



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Gibts was Neues zu berichten?

von Pamo am 02.01.2013, 15:57



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Also Antrag auf Herausgabe ist gestellt. Viel machen kann ich laut Ja und Anwalt und Gericht nicht ausser die 4-6 Wochen warten bis wann das entschieden ist wo die Kinder bleiben... Das Ja muss erst die Unterlagen die Wohnverhältnisse etc prüfen bevor sie ein Gutachten erstellen und dieses dann zum Richter geben. Mein Ex will mir die Kinder nur in seiner Wohnung Umgenagsmäßig sehen lassen, noch nichtmal mit einem neutralen Treffpunkt ist er einverstanden. Er willdie Kids nichtmal in die KiTa bringen (und mein Sohn braucht seine Therapien) weils es ja soweit ist... Weiss nicht mehr was ich machen soll... wenn ich zu ihm fahre wird die Situation eskalieren und das will ich den Kindern ersparen. Lg

von Glücksbärchi89 am 05.01.2013, 22:15



Antwort auf Beitrag von Glücksbärchi89

Warum macht die Polizei nichts? Die Kinder sind doch bei Dir gemeldet?

von chartinael am 02.01.2013, 23:01



Antwort auf Beitrag von chartinael

Ich hoffe, dass Du inzwischen schon etwas erreichen konntest und Deine Kinder bald wieder bei Dir sind. Leider weiß ich auch nicht, was Du tun könntest: Anwalt und Jugendamt wären auch meine ersten Anlaufstellen. LG, nurit

von Nurit am 03.01.2013, 10:34



Antwort auf Beitrag von chartinael

Für die Polizei stellt sich die rechtliche Situation folgendermaßen dar: BEIDE haben das Sorgerecht, beide dürfen also sagen, wo es langgeht. BEIDE haben das ABR, dürfen also sagen, wo sich die Kinder aufhalten dürfen. Und nun? Partei ergreifen? Aufgrund welcher Rechtsvoreschrift? Welche Vorschrift, welches Urteil soll die Polizei durchsetzen?? Die meldeanschrift besagt vorerst gar nichts. Damit ist klar, das Ganze muß gerichtlich geklärt werden, und zwar schnellstens per Eilantrag. Diesen Eilantrag stellt optimalerweise ein Anwalt. Und deshalb ist der Anwalt nicht der erste, sondern der einzig richtige und kompetente Ansprechpartner. Ich hoffe sehr, daß der Antrag inzwischen gestellt wurde, denn jetzt zählt jeder Tag. Jeder Tag, an dem der jetzige status quo erhalten bleibt, spielt dem Vater in die Karten und drängt die Mutter in die juristische Defensive, obwohl ihre Anfangssituation sehr komfortabel ist/war. Allein sie kann ihre allerbesten Chancen jetzt wegschenken oder ein unfähiger Anwalt. Ein Update halte ich angesichts der guten Tipps, die hier gegeben wurden, auch für angebracht. Ralph

von Ralph am 03.01.2013, 11:05



Antwort auf Beitrag von Ralph

... aber ich hätte vor dessen Türe kampiert, so daß er auf keinen Fall rauskann ohne an mir vorbeizumüssen. Auch schön, wenn die Kinder sehen, daß der Vater sie nicht zurückläßt.

von chartinael am 03.01.2013, 14:48



Antwort auf Beitrag von chartinael

*ironieoff* Damit handelst Du Dir dann ein Hausverbot beim KV und ggf. auch einen Platzverweis von der Polizei ein... Kluges Vorgehen. Ich habe die Nummer (Handy - für Notfälle) von meiner RA eingespeichert und hätte sie noch am WE aktiviert. Das hat aber nicht jeder... Aber campieren vor der väterlichen Wohnung ist eher kontraproduktiv...

von shinead am 04.01.2013, 08:26



Antwort auf Beitrag von chartinael

Das ist Hausfriedensbruch. Im PF hatte kürzlich eine Dame berichtet, dass sie in einem ähnlichen Fall - der KV wollte das Kind nicht für das Besuchs-WE rausrücken - dem KV die Türe eingetreten hat. So menschlich verständlich das ist - ich hätte wahrscheinlich ähnliches im Sinn gehabt - so kontraproduktiv war das. Aber ich wüsste jetzt auch gerne, was bei Glücksbärchi rusgekommen ist......

von Strudelteigteilchen am 04.01.2013, 09:16



Antwort auf Beitrag von chartinael

Die Polizei macht nichts weil wir gem. ABR haben und die Kinder konnte ich auch nicht zu mir in der neuen Stadt ummelden weil sie nicht ei mir sind. Lg

von Glücksbärchi89 am 05.01.2013, 22:16