Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 14.05.2015, 9:48 Uhr

Zweitwohnsitz, Frage dazu

Jede Änderung des Wohnsitzes ist von allen Erziehungsberechtigten abzusegnen. Wenn du nicht einverstanden bist, dann ist die Meldung unwirksam nachdem du das der Meldebehörde mitgeteilt hast.

Nachteile für dich sind, dass du dein Aufenthaltsbestimmungsrecht aushöhlen lässt und das mittelfristig dazu führen könnte, dass die Kinder zu ihm ziehen.

Falls dein Ex staatliche Hilfen bezieht, könnten bei ihm gemeldete Kinder zu mehr Geld führen.

 
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