Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Lena_1922 am 20.07.2023, 12:28 Uhr

Wohngeld

du kannst erstmal Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt fordern von deinem Mann, erst wenn das ausgeschöpft ist - bekommst du Wohngeld.

Also
- Dein Einkommen
- Kindergeld
- Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle (Zahlbeträge) oder Unterhaltsvorschuss
- Trennungsunterhalt 3/7

reicht das nicht - dann Bürgergeld oder Wohngeld....

 
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