Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keldana am 25.02.2013, 11:32 Uhr

wofür ???

bei mir war die Unterhaltskasse zuständig. Die hat mit dem JA nichts zu tun (ist aber je nach Region unterschiedlich):

Zur Bearbeitung Ihres Antrages sind folgende Unterlagen erforderlich:

•Pass oder Personalausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
•Geburtsurkunde des Kindes
•bei ausländischen Kindern der Aufenthaltstitel
•Vaterschaftanerkenntnis (sofern vorhanden)
•Unterhaltsurteil (soweit vorhanden)
•Nachweise über Einkünfte des Kindes
•anwaltliche Schreiben (soweit vorhanden)

also keine Einkünfte des Antragsstellers ... weil irrelevant.

 
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