Geschrieben von shinead am 05.09.2017, 8:08 Uhr |
wiedermal Thema UH-Vorschuss
Solange Du nichts verschweigst, sondern die Antworten einfach nicht kennst, kann Dir keiner einen Strick draus drehen.
Ich kenne weder die Adresse von meinem Ex, noch seinen aktuellen Arbeitgeber (geschweige denn seine Tätigkeit da). Woher sollte ich dann sein Einkommen wissen? Ich könnte ihn noch nicht mal kontaktieren um die Dinge heraus zu finden (und sagen würde er mir die sowieso nicht).
Im hessischen Antrag gibt es eine Spalte für ergänzende Angaben. Da hätte ich schlicht vermerkt warum einiges im Antrag auf der KV Seite nicht ausgefüllt ist.
- wiedermal Thema UH-Vorschuss - mf4 04.09.17, 19:06
- Gab es... - spiky73 04.09.17, 19:21
- Re: Gab es... - mf4 04.09.17, 19:41
- Re: Gab es... - spiky73 04.09.17, 20:05
- Re: Gab es... - mf4 04.09.17, 19:41
- Re: wiedermal Thema UH-Vorschuss - fsw 04.09.17, 20:40
- Re: wiedermal Thema UH-Vorschuss - fsw 04.09.17, 20:44
- Re: wiedermal Thema UH-Vorschuss - pauline-maus 04.09.17, 22:16
- Re: wiedermal Thema UH-Vorschuss - Leena 05.09.17, 8:57
- Re: wiedermal Thema UH-Vorschuss - shinead 05.09.17, 8:08
- Ich habe das noch gefunden: - Mutti69 05.09.17, 11:14
- Gab es... - spiky73 04.09.17, 19:21
Re: Unterhaltsvorschutz
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Update UVS Ü12
Es ist vollbracht!!!
Nochmal was...
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UVG 12+
Vermeidung von Pflegezahlungen möglich ?
KV verschweigt Einkommen