Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Vanillanine am 13.08.2015, 14:57 Uhr

Wer bekommt auch ALG2

Hallo meine lieben das gehört hier eigendlich nicht hin aber
ich bin eine alleinerziehende Mama von einer tochter ich bekomme ein zweites kind vom gleichen vater bin im 4 monat ich bin jetzt am 1.8 umgezogen habe foher auch geld von einem anderen amt bekommen ich musste dann beim neuen amt wegen der neuen wohung alle sachen neu einreichen mietvertrag usw usw wir haben bereits den 13 ich habe immernoch kein geld bekommen vom neuen amt habe dort angerufen die meinte alle sacehn sind wohl erst vorgestern eingetreten ich sagte ihr bereits ich brauche dringend geld habe nicht mehr viel sie sagte ja kann ncoh dauern wie lange brauch das den bis die zahlen wisst ihr das ? der vermieter macht natürlich auch stress wegen der miete die nicht überwiesen wurde bin echt am verzweifeln hoffe das das geld vom amt schnell kommt hat jemand erfahrung damit ?

 
21 Antworten:

Re: Wer bekommt auch ALG2

Antwort von Helena83 am 13.08.2015, 16:02 Uhr

wann hast du den Antrag dwnn gestellt? Das kann schon mal 6 Wochen dauern, aber nur, wenn auch alle Unterlagen vollständig sind.

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Re: Wer bekommt auch ALG2

Antwort von Vanillanine am 13.08.2015, 16:07 Uhr

hallo =)
den antrag habe ich schon ende letzten monat gestellt aber sie meinte die letzten unterlagen seien wohl erst gestern bei ihr eingetreten

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Re: Wer bekommt auch ALG2

Antwort von Sternenschnuppe am 13.08.2015, 16:21 Uhr

Hat das Amt denn den Umzug genehmigt ? Das neue Amt die Wohnung abgesegnet ? Aus welchem Grund ist denn der Umzug ?

Ende letzten Monat hast Du alles eingereicht, bist aber schon am 01.08. umgezogen, ohne eine Zusage zu haben ? Verstehe ich das richtig ?

Du bekommst ja auch Kindergeld und Unterhalt vom Vater, wieso hast Du damit nicht die Miete anteilig bezahlt ?

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Re: Wer bekommt auch ALG2

Antwort von Vanillanine am 13.08.2015, 16:24 Uhr

hallo
ja es wurde alles erlaubt und eine zusage war schon verhanden
weil ich auch andere kosten decken musste wie strom zb und telefon umzug die auch mehr kosten haben wollen es blieben dann noch 30 euro ca übrig und die habe ich lieber für essen ausgegeben als für die miete !
der grund der umzug war die schwangerschaft !

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Re: Wer bekommt auch ALG2

Antwort von Sternenschnuppe am 13.08.2015, 16:32 Uhr

Wow, man bekommt eine größere Wohnung finanziert nur weil man schwanger ist ? Noch nie gehört.

Hast Du die Zusage zu dieser Wohnung schriftlich ? Sorry, aber ich verstehe Deine Schilderung nicht.
Wie können Sie was genehmigen, wenn die Unterlagen gar nicht komplett waren?
Wenn es genehmigt war, dann wäre auch die Zahlung an den Vermieter rausgegangen.

Amt A kann ja nicht bestätigen das Amt B etwas zahlen wird.

Das der Vermieter auf 180 ist , ist verständlich, hast Du ihm vorher schon gesagt dass es sich verzögern kann ? Zeige ihm die Zusage zur Kostenuübernahme der Miete, vielleicht beruhigt er sich dann etwas .
Ist die Kaution schon gezahlt ?

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Re: Wer bekommt auch ALG2

Antwort von Vanillanine am 13.08.2015, 16:39 Uhr

natürlich kann man in der schwangerscahft umziehen weil eine drei zimmer wohung mir nicht gereicht hat also von der qm zahl her ich hate nur 50 qm es war sehr sehr sehr eng
ich habe schrifltich das ein umzug nötig ist und das die wohung angemessen ist ich habe dem vermieter auch gesagt es kann dauern mit der miete und der kaution er sagte ist kein problem aber mahnen muss er trotzdem ist leider nicht privat vermietet es waren nur so unterlagen wie versicherrung von der krankenkasse fehlend also ehr " unwichteige " sachen unfollstandig also abgegeben hatte ich es ja schon vor na woche aber es ist ja zu spät zu dem beamten hoch gegangen wurde liegen gelassen oder sonst irgendwas was genaues wurde mir nicht gesagt

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Re: Wer bekommt auch ALG2

Antwort von Sternenschnuppe am 13.08.2015, 16:47 Uhr

Bei uns darf man wegen Schwangerschaft nicht umziehen.
Anspruch auf eigenen Wohnraum haben Kinder hier auch erst ab 2 Jahre.
Bei Dir werden dann die 50qm der Knackpunkt gewesen sein und das vorhandene Kind.

Geh morgen zum Jobcenter und dort kannst Du auf eine anteilige Barauszahlung bestehen, sofern auch der Rest außer Miete nicht ausgezahlt wurde. Von irgendwas müsst ihr ja leben.
Und eine Bestätigung dass die Unterlagen hängengeblieben sind und unverzüglich bearbeitet werden und die Miete dann sofort rausgeht.

Und reine Neugier : Seit wann seid ihr getrennt ? Kann er nicht aushelfen ?

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Re: Wer bekommt auch ALG2

Antwort von mf4 am 13.08.2015, 16:48 Uhr

Antragsstellung war Ende letzten Monat... falls du damit tatsächlich Juli meinst und nicht Juni dann ist das 2-3 Wochen her und mit etwa 6 Wochen Bearbeitungsdauer musst du rechnen.

Wegen Miete, Strom usw. würde ich unbedingt Bescheid geben und begründen, dass es kommt aber verspätet.

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Re: Wer bekommt auch ALG2

Antwort von taram am 13.08.2015, 18:09 Uhr

Wenn du eine schriftliche Genehmigung zum Umziehen hast... morgen zum neuen Jobcenter und auf eine Barzahlung bestehen. Aktuellen Kontoauszug von morgen früh mitnehmen, damit du beweisen kannst, dass du mittellos bist. Und dann kommt es auf dein Durchsetzungsvermögen an, du hast ein Recht auf einen Vorschuss - lass dich also nicht abwimmeln. Du kannst auf Bargeld bestehen, du musst keinen Lebensmittelgutschein nehmen. Falls sie dir erzählen, seit der neuen Software ist keine Barzahlung mehr möglich - Lüge ...unter dem Menuepunkt "Darlehen" muss es eingeben werden

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Re: Wer bekommt auch ALG2

Antwort von viersindwir am 13.08.2015, 18:57 Uhr

Wir durften vor 9 Jahren auch umziehen, als ich schwanger war.
Und es zählte auch zu qm Menge dazu.

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@taram: Du Schlaule, Du..

Antwort von Ralph am 13.08.2015, 22:22 Uhr

.Menüpunkt "Darlehen"? *kopfkratz*

Gibt es so einfach nicht, schon gar nicht im Fall der AP, da braucht es kein Darlehen. Und einen Vorschuß auf die nächste Monatszahlung mit relativ wenig Aufwand wie in der alten Software ist mit der neuen technisch aus fiskal-rechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Da hängt ein ganzer Rattenschwanz dran, der zeitlich mit der neuen Software nicht mehr zu wuppen ist. Diese Tatsache hat den Dienststellen, bei denen noch viel Scheckzahlung erfolgt, Anfang Juli das Genick gebrochen, denn durch den Poststreik sind die Schecks massenhaft nicht pünktlich zugestellt worden. Da hilft natürlich alles nichts, da war weder Amt noch Bürger schuld, da blieb nur Ärger über Post, Briefträger oder schwarzer Humor. Da wurde mit viel Aufwand gezaubert, mit Zeit, die an anderer Stelle fehlt, z.B. für den Antrag der AP! Deshalb merke: Man hat mit seinem Geld auszukommen!!! Wie gesagt, paßt nicht auf den Fall der AP, aber...


... Dein Beitrag zeigt, daß Du leider gar keine Ahnung hast, vom SGB II nicht, noch weniger von den Fachlichen Weisungen und schon gar nicht von der Anwendungssoftware. Fachlich einfach ganz schrecklich unqualifiziert. Meine Lust, Dir das rechtlich und technisch genauer auseinanderzusetzen, tendiert allerdings gen Null. Ich werbe da um Verständnis.

Zum Hauptproblem: Antrag Ende letzten Monats eingereicht = noch nicht einmal 2 Wochen her. Da ist aus Sicht des Amtes noch gar nichts angebrannt. Ganz davon abgesehen, daß Urlaubszeit ist und die Dienststellen so ziemlich alle nur die Hälfte bis allenfalls 2/3 des Personals auf der Brücke stehen haben und daß zudem der riesige Postberg, der sich durch den wochenlangen Poststreik angesammelt hatte und dann mitten in der Haupturlaubszeit auf einmal (!!!) angeliefert und auf die wenigen vertretenden anwesenden Kräfte aufgeteilt wurde, noch lange, lange, lange nicht abgearbeitet sein wird.

Sollte sich das "Ende des Monats"auf Ende Juni beziehen, könnte man persönlich vorstellig werden und nachhaken, was los ist und u.a. darauf hinweisen, daß der Vermieter sich bereits regt.

Der Beitrag von Taram jedoch ist für'n Ar... und nicht zielführend!

Ralph

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@Vanillanine: Blamiere Dich nicht, befolge unter keinen Umständen Tarams Rat...

Antwort von Ralph am 13.08.2015, 22:32 Uhr

... und gib dem Sachbearbeiter den Ratschlag zur Software, die Barauszahlung fände er unter dem Menüpunkt "Darlehen". Der Sachbearbeiter wird in schallendes Gelächter ausbrechen und Dich fragen, wo dieser Button denn bitteschön sein soll.

Solltest Du zum Amt gehen, dann schildere Dein Problem, äußere meinethalben auch, daß Du dringend Geld benötigst, aber überlasse um Gottes Willen die technische Umsetzung den Fachleuten vor Ort.

Ralph

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Re: @taram: Du Schlaule, Du..

Antwort von Fredda am 13.08.2015, 22:38 Uhr

völlig ot aber "du Schlaule" hab ich so lang nicht mehr gehört/gelesen, jetzt hab ich Heimweh

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Ähem, Fredda... :-)

Antwort von Ralph am 13.08.2015, 22:45 Uhr

Der Ausdruck kam vorhin von Port... mir als Hamburger kommt solch ein Ausdruck von alleine nicht in den Sinn, aber paßte hier so schön... *grinsegrins*

Und noch einen hab' ich im Süden gelernt: Labbeduddel! Einfach herrlich...

LG
Ralph

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Taram guckt sicher zu viel Helena Fürst

Antwort von Fru am 14.08.2015, 7:28 Uhr

Die Heldin macht das doch auch so

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Re: Taram guckt sicher zu viel Helena Fürst

Antwort von taram am 14.08.2015, 8:08 Uhr

Also hier in Berlin sind Barzahlungen möglich ...ging innerhalb von einigen Minuten obwohl der SB uns genau das von Ralph erzählte....dauert ewig

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Es kommt darauf an...

Antwort von Ralph am 14.08.2015, 19:19 Uhr

Beim Klassiker "Bin mittellos!", wo man mit dem Geld nicht ausgekommen ist und beim Amt erzählt, man sei bestohlen worden und leiiiiiider war die gesamte Haushaltskasse im Portemonnaie... da geht das leider nicht innerhalb von Minuten. Beim Vorschuß auf noch nicht fällige Leistungen (kommende Monate), der mit der alten Software noch leidlich möglich war, ist es mit der neuen Software schon technisch nicht möglich! Da geht es über Darlehen, und die machen Arbeit ohne Ende. Deshalb wird bei Mittellosigkeiten bei uns mitunter durchaus der Zettel mit den Adressen der Suppenküchen ausgehändigt statt Bargeld. Denn eines steht fest: Einen ANSPRUCH auf einen BARvorschuß gibt es nicht, auch wenn das teilweise anders kommuniziert wird.

Und hinsichtlich der "einigen Minuten"...: Entweder hat Dein SB die meisten Arbeiten verrichtet, als Du schon weg warst, oder er macht es schlicht und einfach nicht korrekt (damit meine ich mit Abtretungserklärung, Darlehenbescheid, Sollstellung des Darlehens in SAP, Einrichtung der Überweisung in der Auszahlungssoftware zu SAP; Unterrichtung über die Filmerei beim Auszahlungsvorgang am Kassenautomat wegen Datenschutz - hat er das bei Dir getan? -, entsprechende Quittungsunterschrift für die Barzahlungskarte, vorher den ganzen Papierkram erstellen, ausdrucken, sortieren und z.T. unterschreiben lassen usw. usw.). Ganz zu schweigen davon, daß er wie alle anderen einen zweiten Kollegen zwingend mit ins Boot holen muß seit dem 01.01.2015, da gilt nämlich für jeden popeligen Cent das 4-Augen-Prinzip, und wenn man Pech hat sogar das 6-Augen-Prinzip (Stichwort Visaprüfung, was gerade bei Barzahlungen gerne vorkommt!). Zahlt er erst das Darlehen aus und arbeitet den Rest hinterher nach, hat er das 4-Augen-Prinzip gleich doppelt, weil er hinterher durch die Überweisungseinrichtung den Fall wieder ändert. Und Dir gleich den Änderungsbescheid mitgeben könnte er vorher auch nicht, weil die Überweisung noch nicht darin enthalten ist und der Bescheid damit rechtswidrig wäre. Vernünftigerweise sollte man also, wenn man es denn schon macht, solch ein Darlehen sofort von A-Z ganz durchziehen, wenn nicht NOCH MEHR Arbeitsbelastung entstehen soll. Klar, daß die nächsten auf dem Flur dann natürlich noch länger warten müssen. Das steigert die Bürgerzufriedenheit ungemein... !

Achja, und wenn durch dieses Darlehen dann die Direktanweisungen an Vermieter, Wasserwerke und Energieversorger nicht mehr stimmig sind, kann solch ein Darlehen STUNDEN dauern, bis man das geradegebogen hat. Letzte Woche erlebt, nicht per Barzahlung, aber Stromschuldenübernahme auf Darlehensbasis, ist aber letztlich dasselbe, das hat etwa 5 Stunden gedauert. Ist technisch zu kompliziert, das zu erklären, ist aber mit der neuen Software so. Und ich kann das noch toppen: Wenn nämlich bereits ein Darlehen abgezahlt wird und dann letztlich nicht einmal mehr wirklich Gelder frei zur Verfügung stehen. Wenn durch Miete, Wasser, Strom und erste Darlehenstilgung z.B. auf das Konto selbst nur noch z.B.11,77 € gehen (kann schon der Fall sein, wenn Kinder Kindergeld und Unterhaltsvorschuß beziehen und die Mutter einen 450,- €-Job hat!).

Du hast eben keinen blassen Schimmer, was wirklich an Arbeit dahintersteckt und im Einzelfall sogar für ein Chaos entstehen kann.

Bei aktuell fälligen Zahlungen sieht es völlig anders aus, die Beträge sind ja da, und da ist eine Barzahlung VERGLEICHSWEISE einfach. Aber auch dort hat man selbstverständlich das 4-Augen-Prinzip. Aber, da ist Barzahlung nicht der Regelfall, die Gelder werden in 99,99% der Fälle überwiesen.

Ralph

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Re: Es kommt darauf an...

Antwort von taram am 15.08.2015, 12:49 Uhr

Schon dein erster Satz sagt aus, alle ALG II - Empfänger sind Abzocker...für mich eigentlich ein Grund nichts mehr zu diesem Thema zu sagen.
Das hinter einer Barauszahlung solch ein Ratenschwanz hängt, nicht mein Problem, für die Bearbeiter tut es mir schon leid, solch ein Arbeitsaufwand...aber ist halt sein Job

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Wenn jemand mit seinem Geld nicht auskommt...

Antwort von Ralph am 16.08.2015, 1:05 Uhr

... ist es auch nicht das Probelm der Sachbearbeiter. So einfach ist das!

Wenn meine Posteröffnung auf Dich so wirkt... DEIN Problem - getroffene Hunde bellen, nicht wahr?

Ich habe lediglich auf Dein Halbwissen und schlechten Ratschläge für andere reagiert. Auf solche Posts reagiere ich grundsätzlich sehr angesäuert und rücke das meistens hier auch zurecht, und das nicht erst seit gestern... und damit ist die Diskussion für mich an dieser Stelle auch beendet.

Ralph

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Re: Wenn jemand mit seinem Geld nicht auskommt...

Antwort von taram am 16.08.2015, 8:13 Uhr

Nee, ich bin nicht getroffen...wieder mal scherst du alle über einen Kamm. Und in diesem Fall kann man ja nicht sagen, sie wäre mit ihrem Geld nicht ausgekommen.

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Re: Wenn jemand mit seinem Geld nicht auskommt...

Antwort von shinead am 17.08.2015, 15:39 Uhr

>>Und in diesem Fall kann man ja nicht sagen, sie wäre mit ihrem Geld nicht ausgekommen.

Stimmt... aber ziemlich naiv ohne VORHERIGE Zustimmung der neuen ARGE umzuziehen.

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