Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Keksraupe am 23.05.2014, 8:09 Uhr

Wenn du in Celle wohnst

Würde ich versuchen es einzuklagen, das Gericht dort hat schon einmal zugunsten des Kindes entschieden ;)

Das OLG Celle hatte einen Fall betreffs der Kosten für eine kieferorthopädischen Behandlung für einen 12jährigen Jungen zu entscheiden. Die Mutter verlangte vom Vater eine Kostenbeteiligung an den entstandenen kosten von 2000 Euro. Dieser lehnte ab, mit der Begründung, dass diese Kosten durch seine monatlichen Unterhaltsleistungen bereits gedeckt seien.Das OLG Celle (OLG Celle, Urteil vom 4.12. 2007; 10 UF 166/07) entschied, wie bereits die Vorinstanzen, dass diese Kosten dem Sonderbedarf zuzuordnen sind und der Vater zahlen müsse. Als Begründung gaben die Richter zum einen die Unvorhersehbarkeit der Behandlung an und zum anderen seien die Kosten im Verhältnis zum laufenden Unterhalt außergewöhnlich hoch. Weder der genaue Umfang noch der Anfall der kosten innerhalb des Behandlungszeitraumes seien verlässlich vorhersehbar. auch würde der laufende Unterhalt keine Rücklagenbildung zur Finanzierung der Behandlung zulassen.

 
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