von Leena am 03.08.2012, 8:14 Uhr |
Was wäre wenn?
...wenn Du alleiniges Sorgerecht hast und Dein Kind Deinen Nachnamen trägt, brauchst Du nicht die Erlaubnis des Vaters, wenn Du Deine Tochter bei / nach einer Heirat einbenennen wolltest. Das wäre anders, wenn Ihr gemeinsames Sorgerecht hättet oder sie den Nachnamen des Vaters hätte.
Aber je nachdem, wie alt Deine Tochter dann ist, brauchst Du die Zustimmung Deiner Tochter für eine Einbenennung. :-)
(Meine Tochter war bei meiner Heirat 4, da wurde sie noch nicht gefragt - aber wir hatten es natürlich schon mit ihr abgesprochen.)
- Was wäre wenn? - Erzieherin2012 03.08.12, 8:10
- Re: Was wäre wenn? - Leena 03.08.12, 8:14
- Re: Was wäre wenn? - Sternenschnuppe 03.08.12, 8:16
- Re: Was wäre wenn? - shinead 03.08.12, 9:45
- Re: Was wäre wenn? - Erzangie 03.08.12, 13:06
- Re: Was wäre wenn? - Erzieherin2012 03.08.12, 16:31
- Re: Was wäre wenn? - Sternenschnuppe 03.08.12, 20:08
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