Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Nikas am 12.05.2015, 16:17 Uhr

Was nun? Offensichtlich kein Anspruch auf Halbwaisenrente

fürs Kind sollte es Dir echt wurstig sein. Wenn es ein gesetzliches Anrecht darauf hat. Das Erbrecht hat ja einen Sinn. Gut, wenn nur Schulden zu erben sind,

Ist alles wohl sehr verworren. Noch dazu mit einem KV dazwischen, der wohl nur Schulden zurückgelassen hat. Aber wenn Du in etwa den Stammbaum zusammenbekommst, plus die Vermögensverhältnisse in etwa, lass Dich mal bei einem Erbrechtler beraten; vielleicht sogar hier im rub.


Ruhe hat sie "später" noch genug, die Alt.....
Aber jetzt hat sie einen Enkel (also einen von mehreren, der nicht weit weg lebt); und vielleicht wird sie ja noch gscheit auf ihre alten Tage. So was kann doch auch ein Trost und belebend sein.

 
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