Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 21.10.2010, 14:48 Uhr

was kann ich tun

ab drei Monaten muss man sich aber, laut Meldegesetz, an dem Wohnort anmelden. Du bist halt in der Beweispflicht, dass er dort schon länger als 3 Monate wohnt. Eine Möglichkeit wäre, beim Einwohnermeldeamt nachzufragen, wie man da verfahren kann.
Es liegt auch im Ermessen eines Richters (nur für den Fall, man klagt) einzuschätzen, ob davon auszugehen ist, dass jemand, der mit einem Partner in der Wohnung wohnt, sich auch an den Kosten beteiligt. Wenn seine Neue aussagen würde, der beteiligt sich NULL an GAR NICHTS, ist hier nur gemeldet, kannst auch nichts machen.

Es war ja ähnlich bei mir, KV zahlte keinen Unterhalt oder nur unregelmäßig, inserierte aber ein Auto (sein Auto?), einen Oldtimer, in der Zeitung...

LG Sue

 
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