Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 29.04.2014, 15:32 Uhr

Warum so kompliziert?

Hallo,

Du kannst sämtlichen Ärger ein für allemal aus dem Weg gehen, indem Du EINMAL ein entsprechendes Statement schriftlich an das JC schickst. Schreibe, daß Herr xxx nach Absprache mit Dir sein Kind xxx besuchen darf.

Offenbar hast Du die begründete Befürchtung, daß der KV mit Deiner Unterschrift unter einem an Ihn gesandtes Schreiben Unfug macht, deshalb würde ich genau dies auch schriftlich beim JC thematisieren, daß Du aus diesem Grunde gerne bereit bist, dem Amt direkt zu schreiben, ihm aber bestenfalls eine nicht persönlich unterschriebene Email zukommen lassen kannst.

Dann hat das Amt etwas in seiner Akte, auch wenn es das nicht will, und er kann Dich mal kreuzweise... mit allem anderen soll er sich selbst ans Jugendamt wenden.

Viele Grüße
Ralph

 
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