Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Ralph am 07.10.2008, 10:44 Uhr

Vor der Geburt ist das reine Lohnersatzleistung...

... und wird deshalb auch voll angerechnet.

Eigentlich eine einfache Logik: Noch kein Kind da, also auch kein Eltern-/Erziehungsgeld, damit auch keine Freilassung.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

 
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