Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von +emfut+ am 16.04.2010, 11:17 Uhr

Urteil nach Akenlage

Das gibt es durchaus, und die Richterin braucht kein Protokoll über den Weg, wie sie zu dem Urteil gekommen ist - das hat sie ja auch nicht in ihrem Richterzimmer, oder soll sie da schreiben: "Dann saß ich an meinem Schreibtisch und habe zuerst am Bleistift gekaut und dann die Akte drei Mal durchgelesen und dann kam ich zu dem Entschluß, daß......"

Es hat eine Verhandlung gegeben. Die Richterin konnte sich ein Bild der Beteiligten machen. Außerdem liegen ihr die Gutachten und die Aussagen vor. Sie kann jetzt ein Urteil nach Aktenlage fällen.

Das impliziert keineswegs, daß dieses Urteil dann gerecht oder unanfechtbar ist. Aber das ist auch dann möglich, wenn sie im Laufe einer Verhandlung ein Urteil fällt.

Ich bitte zu beachten: Das ist KEIN Strafprozess. Da gelten andere Regeln (auch nicht unbedingt die, die man von Richterin Salesch kennt, aber sie sind dann doch näher dran an Frau Salesch).

Gruß,
Elisabeth.

 
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