Geschrieben von mandala67 am 24.02.2012, 7:31 Uhr |
unverheiratet, 4 jähriges kind vom ex-freund in ganztagsbetreuung. halbtagsjob
muß der ex-freund unterhalt bezahlen?
sie arbeitet halbtags bzw. manchmal 30 std.-
das kind wird ganztags in der kita betreut.
nun will sie den ex-freund auf unterhalt verklagen!
er arbeitet in mehreren jobs, bzw. mini-jobs.
bestehen da überhaupt chancen?
danke im voraus.
lg mandala
Re: unverheiratet, 4 jähriges kind vom ex-freund in ganztagsbetreuung. halbtagsjob
Antwort von nicosmama am 24.02.2012, 7:37 Uhr
fürs kind muss immer unterhalt bezahlt werden,selbst wenn die mutter stinkreich wäre...
Re: unverheiratet, 4 jähriges kind vom ex-freund in ganztagsbetreuung. halbtagsjob
Antwort von Holzkohle am 24.02.2012, 7:49 Uhr
wie bereits geschrieben wurde, ja! Aber warum denn gleich verklagen, da reicht doch ein klärendes Beratungsgespräch, z.B. beim Jugendamt. Wäre doch sonst schade ums Geld, das sie ausgeben müsste für Anwalt & Co.
Re: unverheiratet, 4 jähriges kind vom ex-freund in ganztagsbetreuung. halbtagsjob
Antwort von bobfahrer am 24.02.2012, 7:49 Uhr
fürs kind muss immer unterhalt bezahlt werden,selbst wenn die mutter stinkreich wäre... ODER ... die Mutter sogar verzichten würde, das darf man eingentlich auch nicht.
Am besten sie macht einen Termin beim JA und läßt ihn dazu laden. Dort kann er dann aus erster Hand erfahren was er zahlen muss - wahlweise zahlt er freiwillig oder der Unterhalt wird eingeklagt über´s Gericht.
Der Unterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, siehe unten.
Re: unverheiratet, 4 jähriges kind vom ex-freund in ganztagsbetreuung. halbtagsjob
Antwort von bobfahrer am 24.02.2012, 7:50 Uhr
...Guten Morgen Sue...
Re: unverheiratet, 4 jähriges kind vom ex-freund in ganztagsbetreuung. halbtagsjob
Antwort von shinead am 24.02.2012, 8:17 Uhr
Ja, muss er.
Wenn die Jobs, die er aktuell ausführt nicht zur Zahlung des Unterhalts ausreichen, kann er sogar verpflichtet werden, einen anderen / zusätzlichen Job auszuüben um leistungsfähig zu werden.
Re: unverheiratet, 4 jähriges kind vom ex-freund in ganztagsbetreuung. halbtagsjob
Antwort von Thaga am 24.02.2012, 8:49 Uhr
warum sollte das kind kein recht auf unterhalt haben? Weil die Mutter arbeitet und das Kind in der Kita ist?
Jedem der ein Kind hat sollte es wichtig sein, den Unterhalt zu leisten...
Umgang wahrzunehmen etc
Das Kind sollte eben in der Prioritätenliste gaaaanz oben stehen...
Bist du die neue Partnerin und findest es nicht gut, daß die böse Ex Unterhalt fordert? Klingt ein bißchen so - das fänd ich schade...
Für sie oder fürs Kind ?
Antwort von Thelmalouise am 24.02.2012, 8:57 Uhr
Für sie : Keine Chance, geht nur bis das Kind 3 ist und er nach Kindesunterhalt noch mindestens 1050 netto ! über hat.
Fürs Kind : Immer, es ist seine Pflicht und Recht des Kindes.
So schnell wie möglich zum JA, Beistandschaft einrichten, Unterhaltsvorschuss beantragen, den Rest machen die.
Hat er die Vaterschaft anerkannt ?
Re:
Antwort von Dreierbande am 24.02.2012, 8:57 Uhr
Geht es um Betreuungsunterhalt oder Kindesunterhalt?
wäh blöd ausgedrückt. fürs kind klar, aber für sie?
Antwort von mandala67 am 24.02.2012, 13:07 Uhr
sie ist abgehauen - ich habe eine stinkwut auf meine schwägerin
er ist einfach nur ne arme "zum schwängern benutzte" sau.
ich weiß nicht so ganz, was sie nun so alles einklagen will ?....?...
sie ist nur am stöhnen und jammern,
aber in-door-parks aufsuchen, weil der spielplatz nicht reicht und teddys in diesen dämlichen teddy-boutiquen stopfen lassen, sind ja nur 40/ 50 euro.
ja mei, wenn das verwöhnte würmli doch soooo viel freude dran hat
sie schnorrt dann ständig bei der familie.
meine schwiegermutter, die selber kaum was hat, stopft ihr alles in den allerwertesten und kocht lieber nur wassersuppe für opa.....arrrgh....
ok - bei uns schnorrt´s nicht! da wär sie auch ganz falsch beraten
Re: Für sie oder fürs Kind ?
Antwort von mandala67 am 24.02.2012, 13:12 Uhr
danke - das meinte ich! hat er nicht über, freut mich für ihn.
vaterschaft hat er anerkannt - klar! - ist auch ein ganz lieber!
nee, sie will ihn ausnehmen wie eine weihnachtsgans...
mich wurmt das sehr!
obwohl ich mit ihm eigentlich weniger zu tun habe. schade.
glaube aber, das sie ihm das kind vorenthalten wird.
ich finde es hässlich und gemein, wenn man ein kleines kind gegen den vater aufhetzt - einfach widerlich!
thaga
Antwort von mandala67 am 24.02.2012, 13:16 Uhr
wat ne antwort!
mit ihm habe ich nun leider gar nichts mehr zu tun - leider!
also:
er zahlt für das kind - logisch!
umgang soll er nicht haben.
aber sie braucht doch wohl nicht auch noch geld nichts in den allerwertesten gestopft bekommen, dafür hat sie ihn zuviel verar....!
weiteres siehe unten!
Re: wäh blöd ausgedrückt. fürs kind klar, aber für sie?
Antwort von Thelmalouise am 24.02.2012, 13:29 Uhr
Keine Chance wenn das Kind schon 4 ist und sie ist ja auch in Arbeit.
Re: wäh blöd ausgedrückt. fürs kind klar, aber für sie?
Antwort von shinead am 24.02.2012, 13:42 Uhr
Sie hätte wahrscheinlich (auch wenn das Kind älter ist), eine Chance, wenn sie bis zur Trennung ohne Job gewesen wäre und das Gehalt des Mannes extrem hoch wäre.
Dann gäbe es eine Übergangszeit, in der eher der Ehemann als der Staat für sie aufkommen muss.
wow
Antwort von mf4 am 24.02.2012, 13:43 Uhr
Wow, schon nett, wie du über die Mutter deines Neffen/Nichte sprichst.
Das Kind bekommt auch gleich noch ne Beleidigung ab... voll toll Tante!
Unterhalt fürs Kind muss dein Bruder zahlen und ob sie in Indoorspielplätze geht oder teure Teddys kauft spielt da keine Rolle.
Re: wow
Antwort von Keldana am 24.02.2012, 13:55 Uhr
Sorry, aber wo soll denn da eine Beleidigung gegen das Kind gewesen sein ??? Verwöhntes Würmli ??? Denn das würde ich jetzt nicht als Beleidigung gegen das Kind ansehen.
Re: wow
Antwort von mf4 am 24.02.2012, 14:01 Uhr
Kannst du sehen wie du willst...
ich kenne das nicht, dass man so über Nichte/Neffe redet und da ich annehme, dass der Vater des Würmlis ein erwachsener Mann ist sollte er sich doch ohne seine (große?) Schwester um seine Belange kümmern können.
Um welchen Unterhalt geht es denn bitte?
Antwort von Ralph am 24.02.2012, 14:23 Uhr
Um Unterhalt für sie: Nein, muß er nicht, kann er sich entspannt zurücklehnen. Offenbar ist sie arbeitsfähig, das Kind normal in der KiTa, also 0815-Fall, keine Unterhaltsverpflichtung.
Unterhalt für das Kind: Ähem... ist dadurch, daß sie für sich selbst sorgen kann und ihren Teil des Unterhalts für das Kind leistet plötzlich nicht mehr mit ihr im Bett gewesen bei der Zeugung??? Ist er dadurch nicht mehr der Papa?
Die Lebensumstände der Mutter tun hierbei nichts, aber auch gar nichts zur Sache. Er ist der Vater, und damit hat er seine eigenen Unterhaltspflichten dem Kind gegenüber, die wird er auch durch noch soviel Einkommen der Mutter nicht los.
Es ist ein Anspruch SEINES Kindes ihm gegenüber, nicht ein Anspruch der Mutter. Das wird oft verwechselt.
Ralph
Re: unverheiratet, 4 jähriges kind vom ex-freund in ganztagsbetreuung. halbtagsjob
Antwort von Aprilscherz2000 am 24.02.2012, 14:48 Uhr
wenn er sein Kind sehen will, sollte er vieleicht erstmal sehen das er das kann und nicht erst die Sachen mit dem Unterhalt klären.Also zum Jugendamt und notfalls erstmal Umgang einklagen.Und gemeinsames Sorgerecht beantragen (ich denke das geht jetzt ganz einfach)
Unterhalt muß er nur fürs Kind zahlen.
Gruss Chrissie
Re: wow - mein bruder?
Antwort von mandala67 am 24.02.2012, 15:24 Uhr
beitrag nicht verstanden.
setzen! 6!
mf4 hat den beitrag halt nicht verstanden!
Antwort von mandala67 am 24.02.2012, 15:26 Uhr
da ´kann man nichts machen...
Re: Um welchen Unterhalt geht es denn bitte?
Antwort von mandala67 am 24.02.2012, 15:40 Uhr
danke ralph!
für´s kind bezahlt er! und würde sich sicher gern mehr kümmern ums kind!
aber er soll halt nur zahlen, aber nichts vom kind haben (meine schwägerin hetzt eben auch meine nichte (seine tochter) massiv gegen ihn auf)
sie WILL aber auch was für sich - und mehr und gern viel mehr....
weil sie ja nicht auskommt mit der kohle - wie auch?
verzichten? mitnichten!
wie gesagt - mir tut er nur leid!
schlägt sich mit mehreren jobs rum - ist fleißig - und soll dann noch für sie zahlen?
aber er ist halt nur ihr ex-freund und nicht ex-mann . von daher ist er wenigstens meiner schwägerin gegenüber nicht unterhaltspflichtig!
das freut mich für ihn!
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