Geschrieben von Big Mamma am 24.01.2006, 9:22 Uhr |
unterhaltsvorschuss udn zurückzahlen
hallo, ich werde ab nächsten monat wohl unterthaltsvorschuss bekommen.
das sind 127 euro, nun hab ich da irgendwas gehört, dass der vater, sollte er wieder arbeiten, den vollen unterhalt ans jugendamt zurückzahlen muss, also die 199.
erste frage stimmt das? zweite frage, bekomm ich den rest zurück als nachzahlung. ich meine das ist ja das geld meines sohnes.
oder sollten 72 euro im monat wirklich zinsen und bearbeitungsgebühren sein? die ja dann praktisch mein sohn zahlen muss weil sein vater ned in die pötte kommt.
LG Mel
Re: unterhaltsvorschuss udn zurückzahlen
Antwort von geiz_ist_geil am 24.01.2006, 19:15 Uhr
das wüsste ich auch gerne
Re: unterhaltsvorschuss udn zurückzahlen
Antwort von Angelika49 am 24.01.2006, 20:48 Uhr
Ich habe damals auch Unterhaltsvorschuss bekommen.
Wie der KV zahlte bzw. eingetrieben wurde bekam ich die Differenz auch gezahlt.
Dort gibt es keine Bearbeitungsgebühren. Ist das erste was ich höre.
LG Angelika
Wieviel Unterhaltsvorschuss ?
Antwort von 2mal2 am 25.01.2006, 12:45 Uhr
Was nun höre ich wieder einen anderen Betrag. Nach was wird denn der Unterhaltsvorschuss berechnet ?
Mich hat heute meine Bearbeiter der Agentur f.Arbeit angerufen und sagte das sie mir bei meinen Bescheid den Unterhaltsvorschuss abziehen und das wären 111,- Euro.
Obwohl ich diesen Vorschuss noch nicht beantragt habe, meinte die Bearbeiterin das das mein Recht ist und das sich das Jugendamt das Geld vom KV holt.
Oder machen da Bundesländer unterschiede?
Wäre für eine Mail dankbar...weiss nun gar nicht was ich machen soll.
(Mama mit Baby *25.11.2005)
Re: Wieviel Unterhaltsvorschuss ?
Antwort von Big Mamma am 25.01.2006, 12:50 Uhr
ist das eventuell in den bundesländern unterschiedlich?
mein nochgatte musste immer nur den mindestsatz zahlen und aufm jugendamt wurden mir eben die 127 euro gesagt.
hab keine ahnung
LG Mel