Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von ungewohnt am 01.04.2013, 20:06 Uhr

Unterhaltsanspruch - Nane?

Versteh ich jetzt nicht?
Habt ihr eine Vereinbarung? Aber der Unterhalt ist nicht tituliert?
Ein Titel ist 30 Jahre gültig, wie das bei freiwilligen Vereinbarungen ist, weiß ich nicht.
Wenn ich das jetzt richtig gelesen habe:
- Zahltag ist festgelegt
- Geld kommt nicht, man mahnt und dann gilt 5 % über Basiszinssatz...

Würde für mich bedeuten: Zahltag 1. d.M. und Geld kommt erst am xxxxx, kämen noch Zinsen dazu. Aber eine Mahnung ist wohl nötig....

 
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