Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Igeline am 25.04.2009, 22:29 Uhr

Unterhalt an Mutter? Frage wegen Schwager

Hallo,
sorry erstmal wenn ich damit nerve, aber meinen jüngsten Schwager beschäftigt folgendes.
seine Exfreundin hat ihm mitgeteilt , dass sie im 5 Monat schwanger sei und trotz allen "Irrwegen" das Kind bekommen möchte. Dazu sei zu sagen, dass sie bereits ein Kind (8 Jahre) hat, welches demnächst zum Vater ziehen soll, weil sie sich selbst verwirklichen möchte. Für ihn ist es selbstverständlich für sein Kind finanziell aufzukommen, hofft auch auf evtl. Umgang. Allerdings ist er aus allen Wolken gefallen, als ich ihm gesagt habe er müsse ggf. auch die ersten 3 Jahre für sie aufkommen. Stimmt das so?
Im Januar diesen Jahres hat sie einen Aufhebeungsvertrag mit kleinerer Abfindung unterschrieben, ist also arbeitslos. Hat sie dann Anspruch darauf?
Danke für eure Hilfe
Gruß
Jule

 
2 Antworten:

Re: Unterhalt an Mutter? Frage wegen Schwager

Antwort von apolia am 25.04.2009, 22:35 Uhr

ja,das stimmt.es ist nicht viel..(ich bekomme 25€)
sie möchte sich also in einer mutterrolle verwirklichen?warum gibt sie ihr kind dann weg?
ich könnte nie,nicht nur eines,leihweise..
oder doch!
STUBENREINE,PUPERTIERENDE,NICHT BESONDERS HANDZAHME;ZICKE..leihweise in sehr konsequente hände abzugeben.. *grins*
..scherz..man!welchen klops sitzt da im kopf?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Unterhalt an Mutter? Frage wegen Schwager

Antwort von berita am 26.04.2009, 9:42 Uhr

Hallo Jule,

ja das stimmt. Allerdings hat dein Schwager natürlich einen Eigenbehalt, erst mit dem, was da drüber liegt, ist er unterhaltspflichtig. Siehe Anmerkungen Düsseldorfer Tabelle:

Bedarf der Mutter und des Vaters eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l BGB): nach der Lebensstellung des betreuenden Elternteils, in der Regel mindestens 770 EUR.

Angemessener Selbstbehalt gegenüber der Mutter und dem Vater eines nichtehelichen Kindes (§§ 1615 l, 1603 Abs. 1 BGB): unabhängig davon, ob erwerbstätig oder nicht erwerbstätig: 1.000 EUR.

Nun weiss ich nicht, wie es sich bei ALG1 verhält - eigentlich ist ihr Bedarf ja vermutlich dadurch gedeckt und es ist im Gegensatz zu ALG2 nicht daran gebunden, dass andere Einkommensquellen erstmal ausgeschöpft werden. Vielleicht muss dein Schwager nicht oder wenig zahlen, solange sie ALG1 bezieht. An seiner Stelle würde ich zu einem Anwalt gehen und mich beraten lassen, sollte es zu einer Forderung kommen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.