Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von PuenktchensMami am 24.01.2018, 15:17 Uhr

Unterhalt Titel

also den Titel muss er "beantragen" . Sie ist nur der Empfänger. Den Unterhalt legt sie nicht fest.
Es gibt tatsächlich Kosten die mit em Unterhalt nicht abgedeckt sind: z.B. Klassenfahrten, Zahnspange, Schulbetreuung, (ausgenommen Essen) , diverse Vereine. Das sind kosten die anteilige angerechnet werden dürfen. Nicht auf den regelmässigen Unterhalt sondern , wenn sie anfallen.

Sie kann dann alle 2 Jahre den Unterhalt des Kindes neu berechnen lassen, indem sie ie Offenlegung seiner Einkünfte verlangt.

 
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