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Geschrieben von Mirja120 am 14.01.2018, 16:07 Uhr

KV hat unser Kind geschlagen

Hallo Ihr Lieben,

Ich brauche mal ein paar Ratschläge.
Ich weis gerade nicht wie ich mit der Situation umgehen soll.

Gestern Abend hat der KV unseren Sohn 6 Jahre vorzeitig aus dem Umgangswochenende zurück gebracht. Normalerweise ist er bis Sonntag Abend dort.

Unser Kind wollte auf eigenen Wunsch nach Hause.
Nachdem er Ihn hier abgegeben hatte, sagte er nur: Kind wäre frech gewesen zu Ihm und wollte dann nach Hause.

Nachdem ich mich mit meinem Sohn ausführlich unterhalten habe, erfuhr ich das der Papa ihn gehauen hat 2x ins Gesicht.
Ich war schockiert. So etwas gibt es bei uns nicht.

Nach Rücksprache mit dem KV hat er natürlich alles abgestritten.
(War mir schon vorher klar, da er sonst auch nur am lügen ist).

KV sagt Kind würde lügen.

Wie soll ich mich den jetzt dazu verhalten?
Natürlich glaube ich meinem Kind.

Ein vernünftiges Gespräch mit dem KV ist nicht möglich, da er sofort anfängt zu schreien am Telefon und sagt ich wäre eine schlechte Mutter, die Ihr Kind nicht erziehen kann.

Was würdet Ihr nun tun?
Für ein paar Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße Mirja

 
17 Antworten:

Re: KV hat unser Kind geschlagen

Antwort von jannas am 14.01.2018, 16:54 Uhr

Hallo,
schwierige Situation, Aussage gegen Aussage.
Natürlich würde ich auch meinem Kind glauben.
Wie häufig ist er denn normalerweise beim Vater?
Geht er grundsätzlich gerne?
Gibt es eine gute Beziehung?
Wie lange ist die Trennung her?
Und was meinst du damit, dass der Vater sowieso nur lügen würde?
Wie sieht dein Sohn das ganze denn?
Ich bin (natürlich) absolut gegen Schlagen und Gewalt.
War es denn laut deinem Sohn das erste mal, das sowas passiert ist?
Ich finde, wenn es absolut einmal war zum Beispiel aus Überforderung oder aus Hilflosigkeit raus, ist es zu verstehen, wenn auch nicht zu entschuldigen.
Das wichtigste wäre, der Papa würde , wenn es denn wirklich passiert ist, den Fehler einsehen.
Wir haben vielleicht alle mal etwas getan, was wir selbst nicht gut und richtig finden und haben hoffentlich draus gelernt.
Habt ihr Kontakt zum Jugendamt?
Dann würde ich wohl dem zuständigen Mitarbeiter die Situation schildern, in der Hoffnung, dass man mir sagt, wie ich mich verhalten sollte.
Meinst du, dein Sohn will zukünftig gar nicht mehr zum Papa?
Dann vielleicht ein gemeinsames Gespräch zu dritt?


Mir fällt gerade auf, so schade es für die Kinder ist, wenn der Vater sich gar nicht kümmert, um manche mögliche Sorgen kommt man somit Drumherum.

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Reaktion ? Anzeige !

Antwort von Sternenschnuppe am 14.01.2018, 19:10 Uhr

Das ist strafbar.
Ich würde eine Anzeige machen, dann zum Jugendamt marschieren, sie informieren dass Du bis zur Klärung lediglich einem begleiteten Umgang zustimmst.

Dem Vater würde ich das so mitteilen, soll er sich ans Jugendamt wenden wenn er weiterhin Umgang will.

Meine Mutter hat mich regelmäßig mit dem Kochlöffel verprügelt!
Zweimal !! ins Gesicht schlagen ? Schütze Dein Kind.
Wer sowas macht hat die Hemmschwelle nachweislich überwunden.

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Re: Reaktion ? Anzeige !

Antwort von Garnele08 am 14.01.2018, 19:57 Uhr

Kann nur bei Sternschnuppe unterschreiben!
Am besten wäre noch ein Bild mit der aktuellen Tageszeitung (Datum) gewesen als Beweismittel.

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Re: Reaktion ? Anzeige !

Antwort von kleineTasse am 14.01.2018, 23:04 Uhr

Der Kleine war frech, er hat ihn geschlagen und dann zu Hause abgesetzt. Er wird mit ihm scheinbar nicht fertig, gepaart mit den Backpfeifen würde ich das zum Anlass nehmen, mit ihm ins Krankenhaus zu fahren oder morgen zum Kinderarzt und ihn untersuchen lassen. Somit hast du was in der Hand und kannst beim Jugendamt vorsprechen. Der Mann schreit ins Telefon (getroffene Hunden bellen nun mal) und ist nicht Gesprächsbereit. Meinen Jungen wurde ich vorerst nicht mehr dahin geben. Da hat man ja keine ruhige Minute mehr. Traurig das der eigene Vater nicht mit seinem 6jährigen zurecht kommt. Das wird lustig, wenn der Junge erstmal richtig aufmüpfig wird und es in Richtung Pubertät geht. Da muss der Vater ja erst einmal Baldrian schlucken, bevor das Kind das Haus betritt.

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Re: KV hat unser Kind geschlagen

Antwort von cube am 15.01.2018, 12:21 Uhr

Ganz klar: Anzeige wegen Kindesmisshandlung und das Jugendamt umgehend informieren. Bei denen dann darauf bestehen, dass der Umgang solange ausgesetzt wird, bis eine Neuregelung im Sinne von "begleitetem Umgang" festgesetzt wurde.
Davon ab mit deinem Sohn reden - will er evt. gar nicht mehr hin? Hat Angst? Auch das würde ich sowohl der Polizei als auch dem Jugendamt mitteilen.
Selbst wenn es letztendlich keine strafrechtlichen Konsequenzen für den KV haben sollte - eine Anzeige muss die Polizei aufnehmen und damit ist eine Dokumentation vorhanden.
Ich stimme den Vorrednern zu: jemand, der 2! mal zuschlägt und dazu auch noch generell nicht gerade der Entspannteste zu sein scheint, wird das mit großer Wahrscheinlichkeit auch wieder tun. Das zeigt eigentlich auch schon seine Reaktion: kein "ich weiß nicht, wie mir das passieren konnte" o.ä. - sondern deine Erziehung als Begründung/Rechtfertigung anführen. Traurig.

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Re: KV hat unser Kind geschlagen

Antwort von Strudelteigteilchen am 15.01.2018, 13:12 Uhr

Seid mir nicht böse, aber kein JA macht einen begleiteten Umgang wegen einer Ohrfeige. Ich will das nicht schönreden oder verharmlosen, aber dennoch besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einer Ohrfeige und dem Vermöbeln mit einem Kleiderbügel.

Ich bin nicht stolz darauf, aber jedes meiner Kinder hat von mir schon mal eine gefangen. In beiden Fällen war das keineswegs der Einstieg zum Prügeln - im Gegenteil. Und zumindest KindGroß - inzwischen 21 - findet den Anlaß rückblickend durchaus nachvollziehbar, auch wenn sie die Aktion selber verurteilt. (KindKlein kann sich gar nicht mehr an den Vorfall erinnern.)

Immerhin hat der KV das Kind zurückgebracht - scheinbar war das sein Weg, einer weiteren Eskalation vorzubeugen. Daß er seine Erziehungsmethoden nicht ruhig und konstruktiv mit der Ex diskutiert, kann ich sogar nachvollziehen. Das heißt nicht, daß er keinerlei Einsicht und Besserungswillen hat. Es heißt nur, daß er seinen Umgang mit der Situation lieber mit seinen eigenen Vertrauten besprechen will.

Ich würde es dem JA melden, damit es dokumentiert ist. Außerdem würde ich das JA bitten, ihn zu einem Gespräch einzuladen - gerne ohne die KM, das ist meistens effektiver. Aber ich würde keinesfalls erwarten, daß der Umgang von Jetzt auf Gleich komplett ausgesetzt oder auch nur in begleiteten Umgang umgewandelt wird.

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Re: KV hat unser Kind geschlagen @ Jannas

Antwort von fsw am 15.01.2018, 13:40 Uhr

Wenn er das Kind " schon" 2 mal geschlagen, hat,ist es doch keine Ausnahme mehr.Schlagen zählt für MICH überhaupt nicht als Ausnahme!
Genauso schlimm finde ich ständiges Brüllen und Anschreien.Auch das ist eine Form von Gewalt.

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Re: KV hat unser Kind geschlagen

Antwort von fsw am 15.01.2018, 13:43 Uhr

Ich unterschreibe bei Sternenschnuppe! Danke !!!

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Re: Ohrfeige ist ok, wenn es einen guten Grund gab?

Antwort von cube am 16.01.2018, 11:36 Uhr

bzw. es ist ja nur eine Ohrfeige und kein Prügeln?
DAS ist genau der Grund, warum es ein Gesetzt gibt, das jegliche! Form der Körperlichen Gewalt gegen Kinder verbietet.
Schlagen ist Schlagen.
Der Schaden ist bereits entstanden, wenn ein Kind das Schlagen der Eltern entschuldigt oder versteht. Was denn verstehen? Das Kinder nicht schlagen dürfen, Eltern aber schon - weil Kind es eben mit seinem Verhalten provoziert hat?
Sorry, aber deine eigene Rechtfertigung und damit auch in-Schutz-Nahme des Vaters mit "nicht stolz, aber " kann ich nicht akzeptieren.

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Re: KV hat unser Kind geschlagen

Antwort von kaempferin am 16.01.2018, 12:13 Uhr

"Seid mir nicht böse, aber kein JA macht einen begleiteten Umgang wegen einer Ohrfeige. Ich will das nicht schönreden oder verharmlosen, aber dennoch besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einer Ohrfeige und dem Vermöbeln mit einem Kleiderbügel.

Ich bin nicht stolz darauf, aber jedes meiner Kinder hat von mir schon mal eine gefangen. In beiden Fällen war das keineswegs der Einstieg zum Prügeln - im Gegenteil. Und zumindest KindGroß - inzwischen 21 - findet den Anlaß rückblickend durchaus nachvollziehbar, auch wenn sie die Aktion selber verurteilt. (KindKlein kann sich gar nicht mehr an den Vorfall erinnern.)"
@Strudelteigteilchen, nichts für ungut, aber sei DU mir nicht böse, aber Du schreibst einen riesengroßen Bockmist zusammen (welchen ich Dir gerade verlinkt habe). Denn hauen/körperliche Gewalt ist SCHLICHT _ VERBOTEN(!!!!!!!!!!!) - da gibt es KEINE ENTSCHULDIGUNG - und da beißt die Maus auch keinen Faden ab - Punkt!!!!!!!!!! Wegen dieses Verbots (was ich auch SEHR, SEHR GUT finde!!!!) informiere Dich bitte erst mal vorher, bevor Du solch einen Unsinn schreibst. Und eine OHRFEIGE ist genauso fies wie das Verprügeln mit einem Kleiderbügel, da mitten ins GESICHT! Von daher musste meine verbale Ohrfeige einfach sein.

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Re: Reaktion? Anzeige!/Unterschreibe ebenfalls dick und fett bei Dir!!!!!

Antwort von kaempferin am 16.01.2018, 12:22 Uhr

Siehe Überschrift/Betreff.
Denn DAS "Zweimal !! ins Gesicht schlagen?" geht ja wohl ÜÜÜBERHAUPT _ NICHT!!!!!!!!!
"Schütze Dein Kind."
GANZ GENAU!!!!!!!! Denn noch ist der Sohn der Fadeneröffnerin sehr jung und muss noch geschützt werden.
Und wie eine meiner Vorschreiberinnen schon angemerkt hat - was macht der Vater dieses Jungen denn dann, wenn er erst in der Pubertät ist, aufmüpfig und rebellisch hoch 10 ist und etwas "Schlimmeres" anstellt? Bleibt es dann nicht mehr "nur"(?????) bei Ohrfeigen und kommt dann der Ledergürtel oder der Stock zum Einsatz? OK, dann kann er sich zwar schon z.T. selbst schützen, aber soweit sollte man es erst gar nicht kommen lassen. Und "nur" "frech" sein befürwortet und entschuldigt nach lange keine Ohrfeige und Co. Das kann man auch anders - nicht physisch - klären.

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Re: KV hat unser Kind geschlagen

Antwort von kaempferin am 16.01.2018, 12:28 Uhr

Hallo Mirja,

siehe meine Antworten an Strudelteigteilchen und Sternschnuppe. Damit ist eigentlich schon alles gesagt.
Und ich würde meinem KIND auch (mehr) glauben als dem KindsVATER! Und Deiner Schilderung nach zu beurteilen und rein intensiv glaube ich auch Deinem SOHN, obwohl ich Euch sowie die Situation überhaupt nicht kenne.

Von daher also ab zum Jugendamt oder auch Kinderschutzbund und ggf. ein Umgangsverbot erwirken.
Auch schon alleine deswegen: "Ein vernünftiges Gespräch mit dem KV ist nicht möglich, da er sofort anfängt zu schreien am Telefon und sagt ich wäre eine schlechte Mutter, die Ihr Kind nicht erziehen kann."
Das sagt ja auch schon alles, oder?!

Also ich würde das tatsächlich an Deiner Stelle. Denn - wie ich bereits geschrieben habe, ist körperliche Züchtigung in der Erziehung seit nunmehr bald 18(!) Jahren verboten. Und daran gibt es nichts zu rütteln.
Was will Dein Sohn denn eigentlich? Will er denn weiterhin zum Vater? Aber, wie gesagt, siehe weiter oben.

Gruß

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Re: KV hat unser Kind geschlagen

Antwort von 3wildehühner am 17.01.2018, 1:01 Uhr

Hat das Kind dir das von alleine so erzählt? Was ist „ausführlich unterhalten“? Hast du ihn gefragt, was los war? Hat er dann direkt erzählt, dass das so passiert sei? Oder wollte er nicht reden, war es ihm peinlich, was er gemacht hat und du hast ihn gedrängt, was zu erzählen?Was hat er denn angestellt?
Hat dein Ex ihn schon jemals zuvor geschlagen?

Versteh mich nicht falsch, ich bin absolut gegen Schläge als Erziehungsmethode, aber beim Lesen des Textes habe ich mich gefragt, ob das wirklich so war. Hast du ihn eventuell in die Richtung geführt? Kinder haben oft auch eine lebhafte Phantasie. Und vielleicht war er wirklich frech, wurde zurecht geschimpft und ihm war das jetzt peinlich ?

Es kann aber natürlich auch wirklich so gewesen sein, dass der Vater ihn geschlagen hat. Wenn das noch nie vorgekommen ist, war er eventuell überfordert.
Wir wissen ja nicht, was vorgefallen ist.
Das entschuldigt das nicht,anderseits tun auch Erwachsene mal Dinge im Affekt!

Ich selber hatte noch nie das Bedürfnis meine Kinder zu schlagen. Ich bündelnder gewaltfrei aufgewachsen. Dennoch, ein einziges Mal hat meine Mutter mir auch eine Ohrfeige gegeben, da war ich 9. Da habe ich sie als Arschloch betitelt. Und im Affekt hat sie mich gehauen. Sie ist selber über sich erschrocken und hat sich direkt bei mir entschuldigt! Ich mich natürlich auch. Ich war ihr nicht böse. Niemand ist unfehlbar.

Ich würde ihn ( noch) nicht anzeigen!
Warte erstmal ab. Du kannst dem KV ganz nachdrücklich mitteilen, dass du ihn anzeigen wirst, wenn er seinen Sohn schlägt.

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Wenn Du mir sagst, wo ich das geschrieben habe...

Antwort von Strudelteigteilchen am 17.01.2018, 10:04 Uhr

.... steige ich vielleicht auf eine Diskussion ein. Aber wenn einem das Wort im Munde rumgedreht wird....

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Re: Wenn Du mir sagst, wo ich das geschrieben habe...

Antwort von cube am 17.01.2018, 18:30 Uhr

„Seid mir nicht böse, aber kein JA macht einen begleiteten Umgang wegen einer Ohrfeige. Ich will das nicht schönreden oder verharmlosen, aber dennoch besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einer Ohrfeige und dem Vermöbeln mit einem Kleiderbügel.

Ich bin nicht stolz darauf, aber jedes meiner Kinder hat von mir schon mal eine gefangen. In beiden Fällen war das keineswegs der Einstieg zum Prügeln - im Gegenteil. Und zumindest KindGroß - inzwischen 21 - findet den Anlaß rückblickend durchaus nachvollziehbar“

Das hast du geschrieben. Ohrfeige ist nicht so schlimm, deine Kinder haben beide auch schon eine gefangen und so weiter.
Sorry, aber das IST Verharmlosung von Schlägen. Und auch im weiteren hört es sich so an, als wenn du doch einiges an Verständnis für den KV aufbringst.
Aber ich will ehrlich gesagt keine Diskussion darüber beginnen. Ich habe meine Meinung dazu gesagt, du hast eine andere. Und egal, was du an Argumenten bringen würdest, für mich geht Schlagen gar nicht. Weder der berühmte kleine Klapps oder eine Ohrfeige. Was der eine als festen Schlag bezeichnet, tituliert der andere als leichten Klapps - und deswegen ist jegliche Form von körperlicher Gewalt eben verboten. Zu Recht. Denn es ist auch eine demütigende Demonstration von Macht eines Erwachsenen (Stärkeren) gegenüber einem Ihm körperlich unterlegenen Kind. Ist schon seltsam: jeder Erwachsene würde Anzeige erstatten, wenn der Vorgesetze ihn bei Widerworten ohrfeigt. Jede Ehefrau soll ihren schlagenden Mann gefälligst anzeigen und verlassen - aber ein Kind hat das hinzunehmen und am besten noch zu verstehen?

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Re: KV hat unser Kind geschlagen

Antwort von pauline-maus am 18.01.2018, 9:05 Uhr

deine gedanken , sind meinen ahnlich, mehr muss ich nicht dazu sagen ..danke

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Re: KV hat unser Kind geschlagen

Antwort von ThomasSch am 15.08.2023, 15:37 Uhr

Geschätze Eltern,

leider befinden wir uns hier auf einer Seite für Kleinkinder. Ein Kind zu schlagen ist einfach falsch, aber es kommt auf die Situation an. Aus Wut ein Kind zu schlagen ist ein Anfall von psychischer Überforderung.

Aus einer Verzweiflung ein Kind zu schlagen ist noch mehr falsch, allerdings gibt es viele Ansätze auch aus der Medizin.

Wenn man früher einen erste Hilfe Kurs gemacht hat, war es durchaus vorgesehen einem Verletzten an die Wange leicht zu schlagen, dass man seine Aufmerksamkeit bekommt, ob er ansprechbar ist. Das hat sich komplett auch dort geändert, man darf im noch an die Schulter klopfen seither.

Sind Kinder je-zornig sollte man sich hier alles gefallen lassen und unter der Situation leiden und sich alles gefallen lassen.

Ich bin entsetzt was wir Deutschen aus uns machen. Ist eine Mutter überfordert und gibt Ihrem Sohn einen Klaps ist das eitel Sonnenschein und ein Regenbogen und gehört zur Mutter Kind Beziehung.

Passiert das einem Vater der sein Kind nur alle 2 Wochen sieht ist er ein gewalttätiger Vater.

Ich habe so viel Misst hier gelesen. Kontakt zu Mitarbeitern vom Jugendamt gehabt, die selbst sagen, ich habe meine Tochter zwei Jahre nicht gesehen.

Wo ist unser Sinn für Familie geblieben. Eine Lehrerin hat mir berichtet, sie hat von Ihrem Vater auch öfters mal eine Ohrfeige bekommen. Das Gesetz hat sich geändert, wir allen wollen das unseren Kindern so etwas erspart bleibt.

Passiert es doch ist es einfach zu 85 Prozent meine Meinung, dass einem Menschen der Bezug zum Kind fehlt, weil vielleicht eine übereifrige Mutter mal wieder denkt Sie muss hier den gerichtlichen Dampfhammer auspacken.

Ich würde mich schämen als Mutter von ein Gericht zu ziehen, wenn es mir selbst passiert ist, dass ich überfordert war mit meinem Kind und nun denken ich habe den doch alleine großgezogen, jetzt soll der KV doch mal zeigen dass er noch besser ist als ich.

Eine Beleidung für alle KV, man kann nur hoffen, das so ein Kind die Ungerechtigkeit unsere Gesellschaft bald erkennt.

Ein ukrainisches Kind in unseren Tagen hat ganz anderen Probleme, wie eine Entschuldigung für den Ausdruck eine "über vorsorgliche Mutter", die den Vater nur als Investor sieht für Unterhalt.

Mir wird schlecht bei solchen Diskussionen, ein Kleinkind darf man niemals schlagen, einen Teenager der einen ans Schienbein tritt und sagt, wenn Du Probleme mit Dir selbst hast, lass es nicht an mir aus gehört wirklich mal die Meinung gesagt, ob da eine Ohrfeige eine Rolle spielt.

Denkt mal über uns alle nach, deshalb sind wir keine Mörder, Bankräuber dgl.

Betrug an 20.000 Vätern in Deutschland jedes Jahr, so viele verlieren deswegen Kontakt zu den eigene Kindern, obwohl Sie Unterhalt zahlen.

Wo ist der Hund hier in der Soße vergraben.

Thomas

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