Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 16.03.2015, 12:00 Uhr

ungewohnt

Eltern können den Unterhalt auch in Naturalien (Kost & Logis) erbringen. Wohnt als das volljährige, gemeinsame Kind bei der nicht-barunterhalts-leistungsfähigen Mutter, so erbringt sie einen Teil ihrer Unterhaltsverpflichtung über das Kinderzimmer und den gefüllten Kühlschrank.

Wohnt das Kind nicht bei der Mutter, hat der KV tatsächlich "Pech" gehabt. Ist er leistungsfähig für den kompletten Unterhalt, so muss er diesen tatsächlich alleine tragen. Das Kindergeld wird dann vom Unterhalt komplett als Einkommen abgezogen.

 
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