Geschrieben von shinead am 16.03.2015, 12:00 Uhr |
ungewohnt
Eltern können den Unterhalt auch in Naturalien (Kost & Logis) erbringen. Wohnt als das volljährige, gemeinsame Kind bei der nicht-barunterhalts-leistungsfähigen Mutter, so erbringt sie einen Teil ihrer Unterhaltsverpflichtung über das Kinderzimmer und den gefüllten Kühlschrank.
Wohnt das Kind nicht bei der Mutter, hat der KV tatsächlich "Pech" gehabt. Ist er leistungsfähig für den kompletten Unterhalt, so muss er diesen tatsächlich alleine tragen. Das Kindergeld wird dann vom Unterhalt komplett als Einkommen abgezogen.
- Unterhalt berechnen... - Fru 14.03.15, 9:21
- Re: Unterhalt berechnen... - ungewohnt 14.03.15, 19:20
- ungewohnt - Fru 15.03.15, 15:05
- Re: ungewohnt - shinead 16.03.15, 12:00
- ungewohnt - Fru 15.03.15, 15:05
- Re: Unterhalt berechnen... - ungewohnt 14.03.15, 19:20
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