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Geschrieben von Fru am 14.03.2015, 9:21 Uhr

Unterhalt berechnen...

Wenn ein Kind 18 wird, steigt ja der Unterhaltsanspruch, aber ist es auch richtig, das mit der Volljähigkeit das Kindergeld ganz angerechnet wird, nicht nur zur Hälfte und das der Selbstbehalt von 1080 Euro auf 1300 Euro ansteigt?

Hat jemand Ahnung?

 
3 Antworten:

Re: Unterhalt berechnen...

Antwort von ungewohnt am 14.03.2015, 19:20 Uhr

ja, Selbstbehalt ist 1300.
Kindergeld ist Einkommen.
Berechnung des Kindesanspruchs:
Einkommen Mutter + Vater = xx €. Stufe lt. Düsseldorfer Tabelle ist dann der Anspruch des Kindes.
Abgezogen wird Kindergeld und der Rest dann prozentual verteilt.
z.B. Einkommen beider Eltern: 4000 €
Anspruch 703 € - Kindergeld: 184 = 519 €
von den 4000 verdienst du 1500 € also 37,5 % und zahlst 194,63 €
den Rest zahlt der Vater 324,38

LG

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ungewohnt

Antwort von Fru am 15.03.2015, 15:05 Uhr

danke für Deine Antwort...

Aber was passiert, wenn die Mutter nicht "leistungsfähig" ist...?? Pech für den Vater? Und kann der Vater in dem Fall dann auch alleine das Kindergeld abziehen, statt nur der Hälfte? Weißt Du, wie ich meine?

LG

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Re: ungewohnt

Antwort von shinead am 16.03.2015, 12:00 Uhr

Eltern können den Unterhalt auch in Naturalien (Kost & Logis) erbringen. Wohnt als das volljährige, gemeinsame Kind bei der nicht-barunterhalts-leistungsfähigen Mutter, so erbringt sie einen Teil ihrer Unterhaltsverpflichtung über das Kinderzimmer und den gefüllten Kühlschrank.

Wohnt das Kind nicht bei der Mutter, hat der KV tatsächlich "Pech" gehabt. Ist er leistungsfähig für den kompletten Unterhalt, so muss er diesen tatsächlich alleine tragen. Das Kindergeld wird dann vom Unterhalt komplett als Einkommen abgezogen.

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