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Geschrieben von aus 4 mach 3 am 11.03.2015, 12:02 Uhr

KV Urlaub mit Kindern

Hallo an Alle,

ich habe da mal eine Frage: Darf der Kindsvater einfach einen Urlaub auf Mallorca für sich und die Kinder in seiner Papazeit buchen. So ohne Rücksprache ohne alles?
Der KV hat mich am WE darüber informiert, dass er in den Osterferien (seine 5 Tage, die er hat) mit den Kindern nach Mallorca fliegt und das alles gebucht ist.

Wie ist hier die Rechtslage? Kennst sich jemand aus?

LG

 
37 Antworten:

Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von KKM am 11.03.2015, 12:10 Uhr

Keine Ahnung von der Rechtslage, allerdings sehe ich keine Probleme!

Seine Umgangszeit, Mallorca idt kein Krisengebiet, kein Seuchenland...

Warum sollte er nicht fliegen???
Ich buche meine Urlaube dieser Art auch OHNE den Vater zu informieren oder zu fragen. Warum auch?

Schönen Urlaub den Kindern!

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von Holzkohle am 11.03.2015, 12:14 Uhr

ich gehe mal vom gemeinsamen Sorgerecht aus?

Mal jenseits der Rechtslage: Hat ER denn überhaupt die Pässe?

Lies mal hier, da ist alles sehr gut erklärt.
Es geht "nur" nach Malle, nicht in die Ukraine oder so.
http://familienrechtsblog.de/zustimmung-zu-einer-urlaubsreise-bei-gemeinsamer-elterlichen-sorge/

ABER, eins möchte ich noch nachsetzen, ich finde es schade wenn "einfach so" was gebucht wird und der KV nicht in der Lage ist, mit Dir darüber vorher Rücksprache zu halten... Ich finde auch, dass man hier in eine ganz beschissene Situation gebracht wird - denn sag halt dann noch "NEIN" wenn alles gebucht ist und die Kids sich freuen.

Hättest Du denn grundsätzlich ein Problem, dass sie zusammen fliegen?

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von aus 4 mach 3 am 11.03.2015, 12:15 Uhr

Ich gönne meinen Kindern jeglichen Urlaub darum geht es nicht.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von KKM am 11.03.2015, 12:23 Uhr

Ich buche auch einfach!!! Wo ist das Problem???

Es ist Mallorca, nicht Syrien oder der Irak!

Dass die Kinder in der Zeit bei ihm sind war doch abgesprochen!

Wenn ich ein gutes Angebot finde, buche ich. Fertig! Warum sollte mein Ex zustimmen, wenn es sich um ein ungefährliches Urlaubsziel geht.....

Ich sehe hier kein Problem, wirklich nicht!

Die Kosten wird er ja tragen.
Ich glaube, kein Richter wäre dagegen.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von mf4 am 11.03.2015, 12:26 Uhr

Wenn er wie du auch SR hat dann darf er was du darfst. Sprichst du ab, wann du wohin mit den Kindern verreist?
Wenn er das tut traut er sich das zu.
Ich würde mich wundern aber mich über meine Kinder freuen, denn Urlaub auf Malle kann ich uns nicht bezahlen.
Mein Ex war 1 mal mit den Kindern 5 Tage weg, als sie 3 und 4 waren. Klappte super und ich erfuhr es, als er gebucht hatte. Für mich okay, denn er ist ja kein Fremder. Ich habe das alleinige SR aber warum sollte ich Zeit mit Papa unterbinden?

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von aus 4 mach 3 am 11.03.2015, 12:26 Uhr

Danke Holzkohle für Dein Verständnis.

Wir sind seit Ende Dez getrennt und in den seit dem verlebten 4 Papa WE's (Termine hat er vorgeschlagen und auf die Festlegung bestanden) ist jedes mal eines der Kinder mit einer Wunde o.ä. heim gekommen (Platzwunde, Hand aufgeschnitten (ich rede nicht von 1/ 2 cm sondern die ganze Handfläche) etc).

Er macht Mittagsschlaf die Kinder springen im Treppenhaus herum getrennt von einer Eingangstür hinter der eine 4 spurig stark befahrene Straße in MUC liegt. Der Kleine ist ein rechter Wildfang und wenn er mit seiner Schwester zofft und weg rennt erkennt er keine Gefahr mehr vor Emotion.......
Die Große (7) muss sich um den Kleinen (5) kümmern beim An,- Ausziehen, Zähneputzen etc und er sitzt am PC. Und er schreit sofort los, wenn es nicht so läuft wie er will.

Tja und ich weiß leider aus Erfahrung, dass der KV, wenn er mal am Trinken ist, erst ein Ende findet wenn er nicht mehr stehen kann. Und ich befürchte solche "Partys" während die Kinder im Hotelzimmer alleine Schlafen........
Wenn der Kleine wach wird und seinen Vater sucht, dann sehe ich hier das Kindswohl gefährdet......

Jeder in meinem Umfeld sagt, ich soll sie fahren lassen und wenn was passiert, womit ich ja rechnen kann, dann könnte ich alle Hebel in Bewegung setzten.......tja....

Ich finde es nicht ok, dass er mich einfach vor vollendete Tatsachen setzt, ich sehe Risiken und ich frage mich nun welche Schritte ich unternehme.....

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von KKM am 11.03.2015, 12:29 Uhr

Dass er unverantwortlich mit den Kindern umgeht, war ja im Ausgangspost nicht erkennbar.

Das ist jedoch eine vorab zu klärende andere Baustelle und hat mit dem reinen Urlaub nichts zu tun.

Ansonsten halte ich an meiner Meinung fest!

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von aus 4 mach 3 am 11.03.2015, 12:30 Uhr

Ja, ich spreche die Urlaube mit ihm ab, hatte ihm auch angeboten in den großen Ferien ne Woche dazu zu stossen......

Und ja, einem "normalen" führsorglichem Vater würde ich das sehr wohl zutrauen.......UND ich würde es meinen Kindern gönnen.............

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von mf4 am 11.03.2015, 12:37 Uhr

Die Info, dass er ein verantwortungsloser Trinker ist, der die Kinder anschreit und sich nicht kümmert... kam zu spät.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von aus 4 mach 3 am 11.03.2015, 12:42 Uhr

OK.....wollte auch nur wissen ob es rechtlich geregelt ist........

Bisher haben wir alles so geregelt, wobei ich mit einer Anwältin Kontakt hatte ich mich informiert, Unterlagen beiseite geschafft habe und weiß welche Schritte ich gehen muss, wenn hier etwas nicht rund läuft etc

Und diese Urlaubssache läuft mEa nicht rund ohne Absprache und so "kurz" nach der Trennung, da erwarte ich einfach noch mehr Kommunikation, vor allem wegen der Kinder

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von mf4 am 11.03.2015, 12:46 Uhr

Wenn er gern seine Ruhe hat, seinen PC liebt, gern schläft... wundert mich, dass er sich das wirklich "antun" will 5 Tage allein mit den Kindern.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von KKM am 11.03.2015, 12:47 Uhr

Na ja, Kommunikation bezüglich des Zeitraums gab es ja. Was dann im Detail gemacht wird, finde ich bei einem Mallorca - Urlaub nicht so wesentlich, dass ich eine Erlaubnis / Absprache notwendig sehe....

Ich würde aber klären, ob er erziehungsfähig ist und wie er sich den Urlaub vorstellt - Jugendamt?

Auf keinen Fall würde ich sehenden Auges meine Kinder einer Gefahr aussetzen um dem Vater anschließen eins auswischen zu können!!!

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von aus 4 mach 3 am 11.03.2015, 12:51 Uhr

Ja, das wundert mich auch......als wir die Papa Tage absprachen meinte er auch: "Was 5 Tage, was mache ich denn in so einer kleinen Wohnung mit denen, 5 Tage Essem kochen, 5 Tage Kinderprogramm???"......
(zur Info seine WHG hat 85 qm,hat einen super genial großen grünen Innenhof mit Spielplatz, alle Verkehrsmittel vor der Tür, schnell im engl Garten etc......)

Ich vermute, dass die Lösung für ihn die einfachere ist, dass Essen ist vorhanden, Kinderbetreuung am Tag bestimmt auch........bin mir aber nicht sicher ob es das für die Kinder das richtige ist.......die Große will jetzt schon kaum noch zu ihm, wobei sie sicht freut ihn zu sehen und ihn sehr lieb hat, der Kleine weint nach 2 Tagen und will "heim" zu mir.....und sie wissen noch nix vom Urlaub......

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@KKM

Antwort von aus 4 mach 3 am 11.03.2015, 12:52 Uhr

Hier sind wir glatt einer Meinung ;-)

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von mf4 am 11.03.2015, 13:00 Uhr

DAS frage ich mich auch... kann so ein bequemer Mann 5 Tage volle Verantwortung tragen?

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von aus 4 mach 3 am 11.03.2015, 13:07 Uhr

Vielleicht meint er das es bequem ist mit den Kinds im Urlaub zu sein und Animation zu haben.......

Bisher habe ich ja das Rahmenprogramm immer gestemmt, mit ihnen früh aufgestanden, sie morgens fertig gemacht, alles zusammen gepackt für Strand/ Ausflüge etc., sie abends ins Bett gelegt, mich um die funktionierenden Babyphones gekümmert etc.....
und das was so am Tag alles anfällt........

mf4, ich kann es Dir nicht sagen und ich habe kein gutes Gefühl dabei, drum meine Frage: Darf er ohne meine Einwilligung?

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von mf4 am 11.03.2015, 13:09 Uhr

Hat er Sorgerecht? Wenn ja, dann denke ich nicht, dass du es untersagen kannst ohne triftige Gründe (die für mich bei Alk usw. gegeben wären).

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von aus 4 mach 3 am 11.03.2015, 13:13 Uhr

Ja hat er........

Danke!!!

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von KKM am 11.03.2015, 13:29 Uhr

Ich würde mich ans Jugendamt wenden und meine Bedenken wegen seines Alkoholkonsums dort SCHRIFTLICH hinterlegen.

Akut wirst Du es wahrscheinlich nicht verhindern können, lass Dich beraten...

Wenn das Jugendamt keine Bedenken hat, fliegt er mit den Kindern! Das darf er und ist mit Sorgerecht sein gutes Recht, auch ohne Dein Einverständnis...

Du müsstest beim Sorgerecht ansetzen....

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kurzer Einwurf...

Antwort von SimplySingle am 11.03.2015, 16:33 Uhr

Die Gefahr, von der Du schreibst, gibt es aber doch auch hier. Wenn er so unverantwortlich ist, dann ist er es überall.

Nicht falsch verstehen, aber fühlst Du Dich einfach nur etwas auf den Schlips getreten, weil er ohne Absprache gehandelt hat?

Wenn es solch eine Sachlage gibt, würde ich die Kinder weder hier noch irgendwoanders mit ihm alleine wissen wollen.

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kurzer Einwurf...

Antwort von SimplySingle am 11.03.2015, 16:34 Uhr

Die Gefahr, von der Du schreibst, gibt es aber doch auch hier. Wenn er so unverantwortlich ist, dann ist er es überall.

Nicht falsch verstehen, aber fühlst Du Dich einfach nur etwas auf den Schlips getreten, weil er ohne Absprache gehandelt hat?

Wenn es solch eine Sachlage gibt, würde ich die Kinder weder hier noch irgendwoanders mit ihm alleine wissen wollen.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von Holzkohle am 11.03.2015, 16:38 Uhr

ja, er "kann" - leider, bei den Umständen.

Und KKM, JA! Hätte das Kind noch einen Vater und es würde Papawochenenden geben, so würde ich Papa erzählen wo wir sind. So habe ich das anfangs bei dem KV meines sohnes auch gemacht, wenn wir z.B. die Stadt für länger verlassen haben. Selbst wenn er keinen Kontakt wollte - er wusste immer, wo wir sind. Zumindest die ersten Jahre.

Ich finde es eben nicht selbstverständlich an "seinem" Umgangswochenende einfach alles tun zu können bzw. den anderen Elternteil dahingehend nicht einzuweihen (ich rede hier vom Beispiel Reisen). Ich male jetzt mal den Teufel an die Wand, Kinder sind beim KV, mir passiert irgendwas und ich versuche, meine Kids zu informieren und stelle dann fest, die sind im Ausland.
Fände ich NULL lustig!!!!!
Noch unlustiger fände ich es, wenn der KV ohne mein Wissen im Ausland wäre und dem Kind passiert was - oder IHM!!!!

Von daher, KKM, hat das Informieren für mich in dem Fall gar nichts Schlimmes an sich sondern ist tatsächlich - in meinen Augen - einfach eine Sache von Respekt und Verantwortung.

---

Der KV der Kinder meiner Freundin hat z.B. mal eben nen Trip nach Afrika gebucht, OHNE sie zu fragen. Er präsentierte das erst den jubelnden Kindern und danach der Mutter - mit der Bitte, sich doch um ausreichenden Impfschutz zu kümmern!!!! Der dann auch stattfand auf IHRE Kosten - immerhin würden die Kids ja bei ihr leben und er hätte dazu keine Zeit.

Ist DAS noch witzig? Ich habe schon besser gelacht.
Und dann stell dich als Mutter mal hin und sag den Kindern, dass das doch nicht geht, dass man sich Sorgen macht wegen irgend welcher Krankheiten oder gar politischer Lagen... wer ist dann der Arsch?

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.03.2015, 17:01 Uhr

Nun ja, INFORMIEREN ist ja etwas anderes als FRAGEN.

Der KV weiß bei uns auch immer, wenn wir weg fahren, weil die Kinder es ihm erzählen - aber ich bitte ihm garantiert nicht vorher um Erlaubnis. Und Bescheid gesagt hat der KV der AP ja auch, nur gefragt hat er nicht.

Ansonsten bin ich bei SimplySingle unten: Warum ist seine Unfähigkeit auf Malle schlimmer als in München? Da ist dann vielleicht keine vierspurige Straße und es gibt eine Kinderbespaßung, die fähiger ist. Das ist doch nicht verkehrt.

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@holzkohle

Antwort von KKM am 11.03.2015, 17:56 Uhr

Klar weiß hier der KV Bescheid, wenn wir in den Urlaub fahren... aber erst nach der Buchung, weil ich ihn nicht in meine Planungen einbeziehe.

Oft buche ich auch spontan.....

Kosten muss er natürlich keine übernehmen, wir bleiben in Mitteleuropa, deshalb eigentlich ungefährliche Dinge.

Und das Recht billige ich auch dem KV zu. Wenn die Zeiten abgesprochen sind, könnte er solche Reisen auch machen!

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von sammyasz am 11.03.2015, 18:02 Uhr

Hallo,

mal selber eine Frage dazu.
Braucht der KV die schriftliche Zustimmung der KM beim Zoll?
Wenn ja und sie möchte das nicht, müsste er ja die Genehmigung richterlich ersetzen lassen. Und wie ist das mit dem Reisepass wenn die KM diesen nicht raus gibt.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von mf4 am 11.03.2015, 18:46 Uhr

Warum sollte sie? Es sind ihre Kinder. Dann müsste ich ja mit meinem alleinigen SR immer den Beweis mit mir führen es zu haben.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von SimplySingle am 11.03.2015, 20:17 Uhr

Ich habe den Beweis immer dabei.

Ich wurde einmal bei der Wiedereinreise(!) danach gefragt und konnte mich aber erklären. Seitdem habe ich in meinem Geldbeutel eine Kopie dieses Wisches. Kind hat allerdings auch einen anderen Nachnamen wie ich.

Es kommt immer auf das Gegenüber an, aber es kann durchaus passieren, dass man nach einer Vollmacht oder den Beweis des ASG gefragt wird.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von SimplySingle am 11.03.2015, 20:31 Uhr

Informieren ist gut, aber man muss ja nicht um Erlaubnis fragen.
Das macht die Mutter ja auch nicht. Also zumindest keine die ich kenne. Und ob das Papa WE in Deutschland oder sonstige (kein Krisengebiet) stattfindet ist doch egal.

Die Mutter weiss es ja offensichtlich, sonst käme die Frage ja hier nicht auf. Anders wäre, wenn die Kinder aus Malle zurück kommen und sagen "Rate mal Mama wo wir waren"!

Natürlich gebe ich Dir aber Recht, man muss sicherlich wissen, wo die Kinder sind. Ich würde mir auch die Reiseunterlagen in Kopie geben lassen.

Dein Fallbeispiel mit Afrika finde ich auch nicht dramatisch, es wird sich ja jetzt nicht gerade um ein Kriegsgebiet gehandelt haben. Ausserdem übernimmt die Krankenkasse alle Impfungen für Afrika (ich wüsste jetzt nicht, welche so besonders sind hier) bei Kindern und meistens auch bei Erwachsenen.

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@SimplySingle, Holzkohle, mf4 etc

Antwort von aus 4 mach 3 am 11.03.2015, 20:42 Uhr

Ja, gebe ich Dir völlig recht, die Gefahr ist hier genauso und ich sehe sie und fühle mich jedes mal bescheiden....doch hier kann ich ggf handeln.
Meine Tochter hat meine Nummer und kann mich anrufen.

Von den 4 WE's waren nur 2 fulltime von Fr - So, die anderen irgendwie unterbrochen mit Fasching in der Schule oder nur ein Kind ist mit ihm gefahren etc...

Ich fühle mich überrumpelt und ich mache mir Sorgen um die Kinder. Er hat natürlich einfach gebucht ohne mit mir zu sprechen, weil er meine Einwände kennt, dahinter steckt ja Kalkül. Er weiß dass ich seinem Drang nach permanent Party bis zum bitteren Ende sehr kritisch gegenüber stehe, so lange er das alleine macht, bitte schön. Aber im Beisein der Kinder finde ich es unverantwortlich.

Und ich habe in all den Jahren die Diskussionen mitgemacht, warum ich nicht mit mache bis zum Umfallen. Der Herr schläft dann bis in die Puppen, ruft seine Kollegen an und sagt Bescheid das er "Home Office" macht und pennt weiter
Klar kann/ hätte ich mit machen können, doch für mich ist die Nacht um 6:30/ 7:00 rum, egal ob unter der Woche oder am WE und ja ich habe dann Programm, dass geht gehört nun halt mal dazu mit Kinder. Das ist ihm aber nicht klar!
Mir geht es nicht um mich, mir geht es um die Kinder.

Ich bin kein Spielverderber. Doch so wie ich im Sommer 3 Wochen plane, habe ich ihn in die Planung mit einbezogen, habe ihn auch gefragt ob er damit einverstanden ist, einen anderen Vorschlag hat etc habe ihm angeboten sich ne Woche o.ä. anzuschließen um der Kinder willen.

Das Ganze ist noch ziemlich frisch für die Kids und gerade die Große fragt immer ob sie beide lieb haben darf etc und da denke ich, ist es einfach wichtig, dass man sich abspricht und auch mal was macht, was den Kindern gut tut.

Hier geht es aber einzig und alleine um ihn. Er will nach Malle, weil er auf die Bespaßung in seiner WHG für 5 Tage keinen Bock hat und sich so Entspannung erhofft.
Es geht ihm nicht um die Kinder. Denn die haben schon geschluckt als sie hörten sie sind 5 Tage bei ihm.

Und ja, ich werde nun Sandalen kaufen und Badesachen (sind raus aus den Sachen vom letzten Jahr) und ja ich werde für die Mäuse packen müssen und habe die Vorbereitung und auch die Nachbereitung.

Soviel zu meinen Einstellungen/ Empfindungen.

Ich wollte wissen ob dies rechtl zulässig ist, da ich es so nicht empfinde. Zumind nicht im Trennungsjahr und so kurz nach dem Auszug.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von mf4 am 11.03.2015, 21:09 Uhr

Ich brauchte diese Negativbescheinigung 1 Mal (Pass beatragen für die Kurzen) und diese galt wie man mir sagte 1/4 Jahr. Holst du dir immer eine neue?
Damals bei den beiden Große hatte ich ein gültiges Gerichtsurteil in dem stand ASR zugesprochen. Bei den beiden Kurzen hatte ich immer das ASR.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von SimplySingle am 11.03.2015, 21:18 Uhr

Witzig, beim Pass hatte ich sie nicht gebraucht.

Nein, ich habe mir zwar letztlich eine Neue bestellen müssen, da ich sie auch in Englisch wollte, aber die werde ich jetzt erstmal so lassen.

Ich dachte immer einmal im Jahr können man die für umsonst beim Jugendamt bestellen. In meinem Fall gibt es kein Gerichtsurteil, da wir ja nie verheiratet waren und es klar war, dass ich das ASG haben werde.

Ich denke es kommt wirklich auf die Situation an. Beim letzten Urlaub habe ich gefragt, ob sie sie sehen wollen und er freute sich, dass sie jemand dabei hat ; ) Vermute sie sind bei internationalen Reisen ab und an genauer. Im Ausland selbst hat es dann keinen interessiert, obwohl mir da Freunde auch schon anderes berichtet hatten. Jetzt hab ich einfach den Negativbescheid in Deutsch, Englisch, seine Geburtsurkunde und den Auszug aus dem Geburtenregister in Kopie dabei. Das macht das Gepäck nicht schwerer.

Ich kann mich gerade nicht erinnern, war ja vor kurzen mal Thema, aber heißen Deine Kinder wie Du oder wie der Papa?

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Re: @SimplySingle, Holzkohle, mf4 etc

Antwort von KKM am 11.03.2015, 21:37 Uhr

Ich habe beim Lesen den Eindruck, dass Du tief verletzt bist...

Sandalen und Schwimmzeug musst Du eh kaufen, das brauchen die Kinder im Sommer auch ohne Mallorcaurlaub.
Packen und Auspacken geht doch schnell, dann hadt Du 5 Tage Kinderfrei!

Übrigens, meine Kinder waren in 12 Jahren nicht einmal 48 Stunden am Stück beim Vater, dabei hätte ich ab und an freie Zeit für mich dringend gebraucht.

Schade ist, dass Du Dir nicht sicher bist, dass es den Kindern gut geht. Daran würde ich arbeiten.
Ich halte es für falsch, ihn an Deinen Urlaubsplanungen zu beteiligen. Ihr seid getrennt, Deine Zeit, Dein Geld, Dein Urlaub!
Ich würde auch nicht zuviel gemeinsame Zeit forcieren, das weckt in den Kindern evtl. Hoffnung.

Das sind nur meine Überlegungen....

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Re: @SimplySingle, Holzkohle, mf4 etc

Antwort von SimplySingle am 11.03.2015, 21:45 Uhr

Ich verstehe schon worauf Du hinaus willst. Was ich trotzdem nicht verstehe ist, dass bis vor kurzem der KV ja noch Teil Eures Lebens war. Auch hier hat er schon dieses Verhalten an den Tag gelegt und das ja wohl auch nicht erst seit kurzem. Jetzt ist er getrennt und es wird ein anderes Augenmerk darauf gelegt. Auch vorher bist Du nicht 24/7 um Deine Kinder herum gewesen. Und getrennt hast Du Dich ja auch nicht früher, weil Du Dir so Sorgen um die Kinder gemacht hast.

Wenn Du Dir jetzt so große Sorgen machst, musst Du das konsequent durchziehen, dann aber auch in Deutschland. Die Gefahr wird nicht kleiner hier...Heißt, ab zum Anwalt und diese Punkte über Kindswohlgefährdung vorbringen.

Sommersachen müsstest Du eh kaufen, ob mit oder ohne Urlaub. Und etwas Packen ist ja kein großes Ding.

Ich finde Du solltest in Dich hinein horchen, ob es wirklich die große Sorge um die Kinder ist oder verletzter Stolz und dann dementsprechend handeln. Bei großer Sorge ist es damit halt auch nicht getan, dass Deine Tochter Dich jederzeit anrufen kann.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von mf4 am 11.03.2015, 21:51 Uhr

mit KV1 verheiratet, daher Urteil
mit KV2 nicht verheiratet und da sagte man die Bescheinigung gilt nicht auf Dauer

meine 2 jüngeren Kinder von KV2 heißen wie ich
für sie habe ich meinen Mädchennamen zurück genommen, dass sie nicht heißen wie KV1

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von SimplySingle am 11.03.2015, 22:06 Uhr

Hm...Ich weiss nur, dass man im Falle von Taufe, Hochzeit etc den Auszug aus dem Geburtenregister braucht und dieser nicht älter als drei Monate sein darf.

Würde an Deiner Stelle nochmals nachfragen, weil ich da eine ganz andere Info hab. Dann hättest Du den Wisch für den Fallö, dass Du ihn nochmal brauchst. Das Anfordern dauert ja etwas. Und dafür braucht man dann wieder eine aktuelle Urkunde.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von mf4 am 12.03.2015, 7:54 Uhr

Danke für den Tipp...
ich plane zwar keine größeren Reisen aber man weiß ja nie, ob mal wer danach fragt und da müsste ich den Wisch beschaffen.
Bisher krähte außer bei Konto und Pass kein Hahn danach. Keine Schule, kein KH.

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Re: KV Urlaub mit Kindern

Antwort von ichbinfrei am 18.03.2015, 15:26 Uhr

Klar. Wo ist das Problem? Sei doch froh, dass er seinen Kindern sowas bieten kann! Oder fragst du, wohin du in den Urlaub gehen darfst??

Klaro, ein bisl frühere Ankündigung wäre schön, muss er aber leider nicht!

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