Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von shinead am 07.01.2016, 21:57 Uhr

Trennungszeitpunkt

Nein, der Trennungszeitpunkt ist der, an dem ein Partner sagt, er will nicht mehr und das Paar ab da nicht mehr zusammen agiert. Also kein gemeinsames Kochen mehr, keine gemeinsame Wäsche, etc.
Selbst wenn das Ex-Paar noch mal Sex haben sollte, ist das nicht zwingend kein Grund, den Trennungszeitpunkt zu verschieben.

Der Bezug von staatlichen Leistungen hingegen ist an den Auszug gebunden. Das hat aber grundsätzlich nichts mit Trennung an sich zu tun.

 
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