Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von WolKa am 06.01.2016, 11:56 Uhr

Trennungszeitpunkt

Muss der Partner mit der Trennung einverstanden sein, oder kann ich einfach Trennung einleiten und Unterhalt bekommen?
Hab am FR den 2.Termin zur Trennung.
Mein Mann möchte erst die Trennung bei Auszug

 
6 Antworten:

Re: Trennungszeitpunkt

Antwort von shinead am 06.01.2016, 13:00 Uhr

Notfalls lässt Du ihm über den Anwalt ein Schreiben zukommen, in dem der Trennungszeitpunkt von dir festgelegt wird.

Es kommt darauf an, seit wann ihr "getrennt von Tisch und Bett" lebt, nicht wann er auszieht.
Er muss das nicht mögen, darf das aber eben auch nicht nach gut dünken festlegen.

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Re: Trennungszeitpunkt

Antwort von mf4 am 06.01.2016, 15:54 Uhr

Wenn du ab genau jetzt nichts mehr mit ihm zusammen machst, er seine Wäsche und seinen Einkauf macht und ihr natürlich auch getrennt schlaft wird er sicher raffen, dass ihr getrennt seid.

Mit Unterhalt ist das aber sicher eine andere Geschichte. So lange IHR ZUSAMMEN wohnt und zusammen die Kinder versorgt... warum sollte er dir oder den Kindern dann Unterhalt zahlen? Nimms mir nicht übel aber da würde ich dir einen Vogel zeigen.

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Re: Trennungszeitpunkt

Antwort von TeesMama am 06.01.2016, 16:26 Uhr

Wird nur schwierig, wenn nur er Einkommen hat und sie keinen Zugang zum Konto. Dann könnte sie ja noch nichtmal Essen kaufen.

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Frage

Antwort von mf4 am 06.01.2016, 18:30 Uhr

Was zum Geier ist ein 2.Termin zur Trennung?
Was macht man da und wo ist der Termin?
Meine Scheidung ist zig Jahre her. Da lief das irgendwie unkomplizierter.

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Re: Trennungszeitpunkt

Antwort von Princess01 am 07.01.2016, 12:45 Uhr

Also unser Trennungszeitpunkt ist der Tag der Ummeldung. Somit wissen ja beide bescheid.
Ab da gab's auch Unterhalt, UHV und Hartz 4.
Meiner zahlte aber von sich aus gleich, so ist aber nicht jeder Mann.
Für die Scheidung ist es schon wichtig sich zu einigen, sonst wird das Trennungsjahr unnötig hinausgezögert. Auch da kannst du alles selbst in die Hand nehmen (Prozesskostenbeihilfe und Beratungskostenübernahme).

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Re: Trennungszeitpunkt

Antwort von shinead am 07.01.2016, 21:57 Uhr

Nein, der Trennungszeitpunkt ist der, an dem ein Partner sagt, er will nicht mehr und das Paar ab da nicht mehr zusammen agiert. Also kein gemeinsames Kochen mehr, keine gemeinsame Wäsche, etc.
Selbst wenn das Ex-Paar noch mal Sex haben sollte, ist das nicht zwingend kein Grund, den Trennungszeitpunkt zu verschieben.

Der Bezug von staatlichen Leistungen hingegen ist an den Auszug gebunden. Das hat aber grundsätzlich nichts mit Trennung an sich zu tun.

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