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Geschrieben von Jessi.B am 11.07.2012, 14:28 Uhr

Trennungsunterhalt wenn nicht verheiratet?

Hallo zusammen,

weiß hier jemand ob mir im Falle einer Trennung von meinem Partner, mit dem ich nicht verheiratet bin, Trennungsunterhalt zustehen würde, bis ich wieder mehr arbeiten kann? Wir haben 2 Kinder mit 2 und 5 Jahren. Wie hoch ist der Trennungsunterhalt in etwa?

Danke.
Jessi

 
3 Antworten:

Kein Trennungsunterhalt

Antwort von Strudelteigteilchen am 11.07.2012, 14:32 Uhr

Aber u.U. Betreuungsunterhalt.

Höhe ist schwer zu berechnen - ich würde mich an einen Anwalt wenden. Nimm seine Verdienstbescheinigungen und/oder die letzte Steuererklärung mit.

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Re: Trennungsunterhalt wenn nicht verheiratet?

Antwort von mf4 am 11.07.2012, 15:40 Uhr

Trennungsunterhalt wirst du nicht bekommen...
vielleicht Betreuungsunterhalt, weil du wegen des kleinen Kindes zu hause bist.

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Re: Trennungsunterhalt wenn nicht verheiratet?

Antwort von janaundmax am 11.07.2012, 21:53 Uhr

Hallo,

ich bekomme vom Kindsvater Betreuungsunterhalt seit ich aus dem Mutterschutz raus bin und das Elterngeld angefangen hat. Der Anspruch besteht mindestens bis zum 3. Lebensjahr des Kindes. Die Berechnung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Durchschnittsverdienst meiner letzten 12 Monate vor der Geburt und dem Elterngeld.
Habe dem KV zunächst ein Einschreiben geschickt, in welchem ich Betreuungsunterhalt GELTEND gemacht habe. Das ist wichtig: Du musst keine Höhe reinschreiben, aber schnell, schnell geltend machen, da es Betreuungsunterhalt nicht rückwirkend gibt.
Ich hatte Glück, da der KV sofort zum Anwalt gerannt ist. Dieser wollte dann alle Unterlagen (auch die letzten Verdienstbescheinigungen vom KV und meine) und hat dann verschiedene Sachen wie Krankenkasse, Fahrtkosten u.a. eingerechnet und dem KV am Ende empfohlen, mir einen hübschen Betrag zu zahlen. Selbstverständlich muss ein Selbstbehalt von 1050 gewährleistet sein, was in seinem Fall zutrifft.

Das Jugendamt rechnet so etwas wohl auch aus.

Viele Grüße Jana

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