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Geschrieben von Paulista am 27.04.2011, 20:13 Uhr

Auf Trennungsunterhalt verklagen?

Hallo Liebe Leute!

Ihr habt mir bzw. einer guten Freundin vor einiger Zeit wertvolle Tipps gegeben, daher wende ich mich heute nochmal an euch!

Es geht um folgenden Fall: http://www.rund-ums-baby.de/alleinerziehend/Ehevertrag-kurz-vor-Scheidung_280259.htm

Sie hat den Vertrag nicht unterschrieben, und ist zur Zeit aus gesundheitlichen Gruenden auch nur bedingt arbeitsfaehig (Atteste liegen vor).

Sie befinden sich noch im Trennungsjahr (sind seit 14 Jahren verheiratet, er ist ausgezogen und zu seiner Freundin). Bisher bekam sie aufgrund muendlicher Vereinbarung von ihrem Noch-Mann die Miete plus 280 Euro zum Leben. Nun hat er ihr diesen Monat nur noch den Betrag fuer die Miete (350 Euro) ueberwiesen mit der Begruendung, sie muesse ihr Leben nun allein auf die Reihe bekommen. Wenn sie Geld zum essen braeuchte, wuerde er ihr noch etwas geben (wie er mit ihr umgeht stellen sich mir die Nackenhaare auf).

Ich riet ihr, sich einen Beratungsschein vom Amtsgericht zu besorgen, und sich Rechtsberatung zu holen.

Wenn sie ihn auf Trennungsunterhalt verklagen wuerde, und er sich nachdem er diese Nachricht erhalten wuerde, weigert bis zum Urteil Geld zu zahlen, was dann?

Die Sorge ist, dass sich juristische Vorgaenge in die Laenge ziehen...

Wenn sie Harz IV beantragen wuerde, wuerde das Arbeitsamt schnell sehen, dass sie noch veheiratet ist, und er 2000 Eur. Netto im Monat verdient, sprich rein rechtlich waere er noch verpflichtet ihr gegenueber Zahlungen zu leisten, sehe ich das richtig?

Kurz: Sie verklagt ihn, aber bis zum Urteil zahlt er ggf. nichts. Wie kann sie in diesem Zeitraum "ueberleben"?

Falls der/die eine oder andere von euch sich auskennt, und ein Paar Ratschlaege habt, wuerdet ihr sehr weiterhelfen! Danke schonmal im Voraus! Sorry, dass es so lang geworden ist...

Viele liebe Gruesse von Paulista

 
5 Antworten:

Re: Auf Trennungsunterhalt verklagen?

Antwort von +emfut+ am 27.04.2011, 21:38 Uhr

Es wurde doch schon im ersten Posting empfohlen, einen Anwalt aufzusuchen - und das halte ich immer noch für dringend angeraten.

Erstens:
Wenn sie erstmal nur einen Anwalt aufsucht, erfährt der Ex gar nichts.

Zweitens:
Wenn sie denn Klage einreicht und er dann verärgert den Unterhalt komplett einstellt, gibt es Eilanträge.

Drittens:
Unter gewissen Umständen kann auch H4 als Darlehen gewährt werden. Das muß sie dann halt zurückzahlen, wenn der Ex nachträglich zahlt.

Dieses ganze konfliktscheue "Ich will ihn nicht verärgern" nutzt ihr doch nichts - soll sie verhungern? Sie soll zum Anwalt gehen und sich beraten lassen - der wird ihr dann auch sagen, welche Möglichkeiten sie hat, falls der Ex dann aufmüpfig wird.

Plus:
Wenn der Ex schon mit dem Ehevertrag ankam, dann hat er wahrscheinlich einen Anwalt - und der wird ihm dann auch sagen, daß er um den Unterhalt nicht drumrumkommt. Er hat doch schon im Zusammenhang mit dem Ehevertrag damit gedroht, nichts mehr zu zahlen - und es noch nicht durchgezogen. Drohen kann man immer, und Deine Freundin ist wohl auch Mäuschen genug, daß sie dann den Kopf einzieht.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Auf Trennungsunterhalt verklagen?

Antwort von Paulista am 27.04.2011, 22:05 Uhr

Hallo Elisabeth,

Vielen Dank fuer deine Antwort.

Die Info ueber Eilantraege und die Moeglichkeit H4 als Darlehen beantragen zu koennen sind auf jeden Fall schon sehr hilfreich.

Ich habe sie inzwischen auch davon ueberzeugt, dass erst der Gang zum Anwalt die Dinge ins Rollen bringt.

Sie hat doch nichts zu verlieren - leider scheint sie sich schon so sehr an ihre auch waehrend der Ehe "passiven" Rolle (Maueschen passt in dieser Hinsicht auch) gewoehnt zu haben, dass sie tatsaechlich einen entsprechenden Schubs braucht, um fuer ihre eigenen Rechte einzustehen.

Einen schoenen Abend noch!

LG
Paulista

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Re: Auf Trennungsunterhalt verklagen?

Antwort von shinead am 27.04.2011, 22:08 Uhr

Sie soll dringend zum Anwalt gehen. Geh notfalls mit ihr dort hin. Sie soll sich mal erklären lassen welche Ansprüche sie hat.

Wenn er Miete plus 280 Euro überwiesen hat ohne mit der Wimper zu zucken, dann hat sie wahrscheinlich Anspruch auf mehr.

Sie sollte jetzt lernen die Krallen auszufahren und für ihr Recht zu kämpfen, sonst wird er sie ihr leben lang über den Leisten ziehen (Stichwort Rentenansprüche)

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Re: Auf Trennungsunterhalt verklagen?

Antwort von vallie am 28.04.2011, 8:41 Uhr

mein exmann hat auch mal mittendrin gemeint, den trennungsunterhalt nicht mehr zu überweisen.
ein gang zum anwalt, ein brief und alles lief wieder wie an der schnur.

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Re: Auf Trennungsunterhalt verklagen?

Antwort von Paulista am 28.04.2011, 18:46 Uhr

danke euch fuer die Antworten! Ich denke auch, das Recht ist auf ihrer Seite....hoert sich alles gar nicht mehr so kompliziert an...

Liebe Gruesse!

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