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von Leena  am 07.06.2012, 21:32 Uhr

Trennung- Unterhalt für Ehepartner

...warum sollte er (zumindest nach der Scheidung) Unterhalt zahlen müssen? Betreuungsunterhalt stünde ihr grundsätzlich nur dann zu, wenn sie wegen der Betreuung der gemeinsamen Kinder, davon das jüngste unter 3, nicht arbeiten würde...

Und ob er aus Billigkeitsgründen Unterhalt zahlen müsste... glaube ich, ehrlich gesagt, potentiell eher auch nicht.

Wie das mit dem Trennungsunterhalt aussieht, weiß ich nicht, allerdings spielt da doch wohl nach § 1361 II BGB die Ehedauer eine Rolle, und allzu lange wart Ihr ja dann auch nicht verheiratet...

Ich kenne mich allerdings auch nicht wirklich mit dem Thema aus, sorry. So gesehen - empfehle ich auch geeignete juristische Beratung.

Alles Gute!

 
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