Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 26.04.2014, 16:03 Uhr

Stimmt nicht !

Nun ja, irgendwann werden sie vielleicht alleine hinfahren wollen.

Dennoch: Vor Gericht würde es letztlich zu einer Abwägung der Interessen kommen, und eine größere Wohnung ist u.U. tatsächlich ein gutes Pro-Argument (zum Beispiel, wenn die Kinder sich derzeit ein Zimmer teilen müssen, wenn Nachwuchs unterwegs ist o.ä.). Es gibt kein klares "wenn der KV nein sagt, geht gar nichts!" Im Gesetz steht das Wohl des Kindes als Maßstab und nichts anderes. Und das macht sich zwar AUCH, aber nicht NUR an der Nähe zum Umgangselternteil fest.

Ein Tipp noch: Betrachte das nicht als Abhängigkeit vom KV, sondern von den Kindern.

 
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