Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Sternenschnuppe am 26.04.2014, 14:35 Uhr

Stimmt nicht !

Wenn er sorgeberechtigt ist müsste er sogar dem Umzug in die Nachbarstraße zustimmen.
Bedeutet der Umzug einen Kindergarten oder Schulwechsel muss er dem auch zustimmen.

Entscheidend ist also wie sich das für den Alltag der Kinder auswirkt, auf den Umgang etc.
15 Minuten zu Fuß ist super wenn sie größer werden, wie weit ist die Entfernung danach ?

 
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