Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 06.07.2013, 9:56 Uhr

Stimmt doch nicht

Zitat (aus Deinem Link):
"bei Antragstellern unter 16 Jahren ist der Antrag eines Erziehungsberechtigten und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich"

Also schon die Unterschrift von beiden. Halt die eine im Antrag, und für die andere reicht es, wenn sie auf einer Einverständniserklärung steht.

Als ich damals die Ausweise der Kinder beantrage habe, brauchteich die Unterschrift des KV und - da er nicht vor Ort sein konnte - eine Ausweiskopie als "Beglaubigung".

Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Ausweisbehörden und Banken sehr pingelig sind. Meldestellen und Schulen sind - hmmm, wie soll ich sagen? - großzügiger, als ich persönlich für rechtlich haltbar halte.

 
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