Für alleinerziehende Eltern

Für alleinerziehende Eltern

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von faya am 01.04.2009, 20:53 Uhr

Stern TV

Heute bei Stern TV

Scheidungsväter kämpfen um ihr Recht - das neue Unterhaltsurteil

 
3 Antworten:

Hier liegt auch schon die Klageschrift vom Gericht vor........

Antwort von jetzt-anonym am 01.04.2009, 22:22 Uhr

..... auch bei uns soll der Unterhalt für mich gestrichen werden..........

Nur haben wir eine gänzlich andere Ausgangsposition als das geschiedene Paar bei Stern TV.

Und wieder sind es diejenigen, die die Kinder versorgen, die um jedes kleine Bißchen kämpfen müssen. Manchmal macht mich das wirklich wütend.
Aber auch das werde ich wieder schaffen. Wie eben alles andere bisher auch!

LG ano

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

bei dem gehalt

Antwort von Carina+Eve am 01.04.2009, 22:28 Uhr

das seine exfrau bekommt,würdest du den unterhalt nicht brauchen.
lächerlich, sich da noch von seinem exmann aushalten zulassen,bei dem gehalt kann man nur davon sprechen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: bei dem gehalt

Antwort von leaelk am 01.04.2009, 22:47 Uhr

Hallo,
bei dem Gehalt finde ich das mit dem Betreuungsunterhalt auch nicht nötig, aber ich glaube, die wenigsten Alleinerziehenden haben so ein üppiges Gehalt, oder?
Also ich werde mit meinem Beruf wohl nie so ein üppiges Gehalt bekommen, aber ich bekomme auch lange nicht so einen üppigen Betreuungsunterhalt und niemals nicht habe ich mit allem Unterhalt, Kindergeld usw. gut 2700 Euro zur Verfügung..... und das bei mehr als einem Kind.

Ich finde es schade, dass diese neue Regelung wahrscheinlich zu vielen neuen Rosenkriegen führen wird und dass das Ganze wahrscheinlich auch viele Frauen treffen wird, die nur sehr wenig Betreuungsunterhalt bekommen und die diesen aber zwingend zum Leben brauchen.
Außerdem denke ich, das es eine Frau mit "nur" einem Kind deutlich einfacher hat eine Vollzeittätigkeit auszuüben, als z.B. eine Frau mit 5 Kindern.
Auch gibt es nicht für jeden problemlos eine Stelle.

Ich glaube, da muß einfach in jedem Einzelfall gut hingesehen werden und ich habe ein bißchen Sorge, dass das nicht so sein wird.
Zumal laut dem Beitrag eben ja scheinbar nicht mal die Gerichte einig sind, wie das neue Gesetz auszulegen ist.


LG Kerstin (nachdenklich)

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Für alleinerziehende Eltern
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.