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Geschrieben von bikermouse66 am 27.05.2016, 17:53 Uhr

So leicht ist es keinen Unterhalt zu zahlen

Hallo,

war ja länger nicht hier. Ist aber auch viel passiert
Der Kontakt zu Fluses Vater ist spärlich, da ich ja nicht so funktioniere wie er es möchte. Die Jungs waren dann Weihnachten bei ihm und danach war das Thema Besuch erledigt. Sie waren wohl der Next und ihm zu anstrengend


Unterhalt habe ich jetzt echt 4 mal erhalten. Wahnsinn. Diesen Monat mal wieder nicht. Daraufhin habe ich beim JA angerufen. Die Sachbearbeiterin sagte, sie habe ihn ja schon angeschrieben, dass er seine Einkommensnachweise einreichen soll. Tut er aber nicht und da sie nicht weiss, wo er arbeitet könne sie nun nichts mehr für mich tun. Oder ob ich das irgendwie rauskriegen könnte.

Tja, also wenn ich nicht auf Schreiben vom Amt reagiere, ist das ok und es passiert nix und ich bin aus der Nummer raus.. So einfach ist das. Das kann doch nicht wahr sein!?!

Hat jemand einen Tip für mich?


LG
mousy

 
12 Antworten:

Re: So leicht ist es keinen Unterhalt zu zahlen

Antwort von mf4 am 27.05.2016, 18:50 Uhr

Leider kein Tipp, denn ich weiß nur zu gut, dass das wahr sein kann.
Von Ex1 bekam ich über Jahre UH ob, wann und wie viel er zahlen wollte.
Von Ex2 habe ich in nun 9,5 Jahren noch nie vollen UH bekommen.
Es gab eine Anzeige und eine Gerichtsverhandlung. Diese war ein Witz. Resultat war, dass er ab da nicht 0€ oder 10€ pro Kind bezahlte sondern 50€ pro Kind und das war auch nur für eine Zeit lang.
Inzwischen bekomme ich seit langem wieder 0€.

Er war immer zahlungsfähig. Nun ist es nicht mehr und ich bekomme nun ganz sicher keinen einzigen Cent.

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Re: So leicht ist es keinen Unterhalt zu zahlen

Antwort von WurmsMama am 27.05.2016, 18:55 Uhr

Das JA in meiner Stadt hat auch oft genug ihren Job nicht zu meiner Zufriedenheit erfüllt. Auf Anraten von Frau Bader aus dem Rechtsforum habe ich denen dann eine Frist gesetzt. Dies habe ich schriftlich gemacht und dazu geschrieben, dass ich nicht nur eine Unterlassungsklage einreichen würde, sondern auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde mache. Dies habe ich denen eingereicht, nachdem die innerhalb eines Jahres keine Neuberechnung gemacht haben. Das Ganze zog sich noch weitere mindestens fünf Monate hin, da der KV sich eine Anwältin nahm. Letztendlich bekam ich dann eine dicke Nachzahlung auf mein Konto. Mittlerweile arbeite ich nur noch mit Fristsetzung und ziemlich klarem Auftreten. Den Breif habe ich damals der Abteilungsleitung überreicht, da mir die Sachbearbeiterin zu blöd erschien. Gibt es dort nicht auch einen JA-Leiter, an den Du Dich wenden könntest?

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Re: So leicht ist es keinen Unterhalt zu zahlen

Antwort von shinead am 27.05.2016, 21:42 Uhr

Tritt dem Jugendamt in den Allerwertesten.
Alternativ kündigst Du die Beistandschaft und nimmst Dir einen Anwalt.

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Re: So leicht ist es keinen Unterhalt zu zahlen

Antwort von Jessi757 am 28.05.2016, 9:36 Uhr

Wenn das Jugendamt sich nicht rührt (was leider oft der Fall ist), dann brauchst Du einen Anwalt. Der kann Stufenklage einreichen und dann muss er Nachweise erbringen und der Unterhaltsanspruch kann errechnet werden.
Leider, leider ist das JA oft nicht hilfreich. UND: Der Anwalt rechnet für die Kinder, das JA für den Vater... Beim Anwalt bekommt man meist deutlich mehr Unterhalt raus.

LG
Jessi

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Pfänden und die Beistandschaft kündigen.Und den Anwalt nehmen.

Antwort von Marianna81 am 28.05.2016, 9:52 Uhr

Pfänden kannst du ja auch selbst. Probiere alles: Konto, Gehalt etc.
lg

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Zum Pfänden braucht man einen Titel

Antwort von Strudelteigteilchen am 28.05.2016, 13:06 Uhr

Und wenn der Kerl noch nicht mal Gehaltsnachweise vorgelegt hat, gibt es ziemlich sicher keinen.

@ Biker: Kenne ich, das hiesige JA hat kapituliert, das habe ich sogar schriftlich. Und da ich mir keinen Anwalt leisten kann, kommt der Kerl einfach so davon. Wie die meisten Väter. Kotzt mich an, ist aber scheinbar so gewollt.

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@Bikermaus

Antwort von Garnele08 am 28.05.2016, 13:46 Uhr

weißt Du den Arbeitgeber? Dann kann das JA den Arbeitgeber anschreiben und Einkommensnachweise verlangen.

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Re: @Bikermaus

Antwort von Garnele08 am 28.05.2016, 13:53 Uhr

sorry, hab überlesen, dass sie Dich bereits gefragt hat, wo er arbeitet.
Weißt Du seine Krankenkasse? Das JA
kann die Krankenkasse mit seiner Rentenversicherungsnummer nach dem AG fragen.

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Re: So leicht ist es keinen Unterhalt zu zahlen

Antwort von spiky73 am 28.05.2016, 14:13 Uhr

Hallo Mousy,

geht es euch gut?

Bei uns ist es inzwischen anders - bei K2 hatte ich ja bereits vorgeburtlich eine Beistandschaft eingerichtet. Zunächst, um die Vaterschaft feststellen zu lassen, und dann, um den Unterhalt beizutreiben.

Da die ganze Sache über den großen Ozean lief, hat das sehr, sehr lange gedauert.
Die Vaterschaftsfeststellung hat schon einige Jahre in Anspruch genommen. K2 kam im November 2007 zur Welt, die Gerichtsverhandlung war 2011 im März. Auch wenn wir 2009 umgezogen waren, hat das Jugendamt am alten Wohnort die Akte noch behalten und zumindest diesen Teil erledigt. Anschließend wurde die Akte ans zuständige Jugendamt am neuen Wohnort abgegeben, wo dann die Unterhaltsrealisierung betrieben wurde.
Ich war danach oft am zweifeln, auch an der Beistandsfrau (die ich aber letzten Endes nicht unengagiert fand, aber sie war ja irgendwo auch das Glied am Ende einer langen Kette...), sie war auch nahe dran, aufzugeben, hat aber immer wieder Anfragen über dieses Institut in Heidelberg gestellt.

Anfang Dezember letzten Jahres hatte ich dann zum allerallerersten Mal Unterhalt auf dem Konto! Das hatte ich hier im Forum auch berichtet und mich wie Bolle gefreut. Da war das Kind gerade acht geworden... *hust*

Ich wusste noch nicht einmal, ob da jetzt weitere Zahlungen folgen würden und mit dem Betrag konnte ich eigentlich auch nicht viel anfangen (der entsprach nicht dem Betrag, der im Urteil festgelegt war).
Aber seitdem kommt Unterhalt. Zwar unregelmäßig, aber es kommt welcher.

Manchmal erhalte ich pro Monat mehrere Zahlungen, manchmal bloß eine, anfangs haben sie einen Monat übersprungen - aber was soll's. Aktuell zahlt er gezwungenermaßen und ich nehme das Geld kommentarlos und freue mich still (da nach wie vor keinerlei Kontakt besteht)... Insofern gibt es also auch mal eine Erfolgsmeldung.

Was ich dir zumindest empfehlen kann, auch wenn es vermutlich nicht wirklich viel hilft: Bring dich beim Jugendamt 'turnusmäßig' in Erinnerung. Ich habe da so alle 3-6 Monate mal angerufen und nachgefragt, ob es Neuigkeiten in unserem Fall gibt. So war ich immer informiert über die nächsten Schritte und die Sachbearbeiterin hatte mich auf dem Schirm. Sie hatte dadurch ja auch die Akte immer mal wieder in der Hand, das war wohl auch für sie sowas wie eine Erinnerung, mal wieder in der Sache tätig zu werden.
Wie gesagt, ich hab keine Ahnung, ob das beim Erfolg den Ausschlag gegeben hat, wenigstens hatte ich das Gefühl, dass ICH die Sache nicht habe völlig schleifen lassen...

Liebe Grüße und viel Glück (dass da irgendwann der Rubel rollt),
Martina...

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Re: So leicht ist es keinen Unterhalt zu zahlen

Antwort von Sabri am 28.05.2016, 14:13 Uhr

Manchmal unterstützt das Jugendamt den Unterhaltspflichtigen sogar dabei, keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
Das Jugendamt kann ggf. die Einkommenssteuererklärung verlangen.
Etwa die Hälfte der Unterhaltspflichtigen zahlen keinen Unterhalt und es gibt unzählige Wege, diesen nicht zahlen zu müssen.
Bei mir hat KV 1 einen gefunden, trotz ausreichendem Einkommen und Wohneigentum. KV 2 ist noch auf der Suche. Mal sehen, wann ihm was einfällt.
Gruß, Sabri

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Re: So leicht ist es keinen Unterhalt zu zahlen

Antwort von Sabri am 28.05.2016, 14:13 Uhr

Manchmal unterstützt das Jugendamt den Unterhaltspflichtigen sogar dabei, keinen Unterhalt zahlen zu müssen.
Das Jugendamt kann ggf. die Einkommenssteuererklärung verlangen.
Etwa die Hälfte der Unterhaltspflichtigen zahlen keinen Unterhalt und es gibt unzählige Wege, diesen nicht zahlen zu müssen.
Bei mir hat KV 1 einen gefunden, trotz ausreichendem Einkommen und Wohneigentum. KV 2 ist noch auf der Suche. Mal sehen, wann ihm was einfällt.
Gruß, Sabri

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Wieso immer doppelt?

Antwort von Sabri am 28.05.2016, 14:14 Uhr

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