Geschrieben von Misty am 03.10.2012, 12:07 Uhr |
Schwerbehinderung
Einen wunderschönen Guten - Feiertag - Morgen,
wie einige vielleicht wissen, ist meine Tochter behindert. Bisher hatte ich aber weder die Zeit noch die Kraft, die entsprechenden Dokumente/Belege einzufordern.
Gestern war der Bescheid in der Post. GdB 50% und Merkzeichen B und G. Das H wurde abgelehnt. Andere Kinder mit der Krankheit haben aber 80 - 100% G+B+H.
Also wird als nächstes erstmal Widerspruch eingelegt.
Aber schon komisch, wir hatten bisher 30 % ohne Merkzeichen.
Als nächstes gehe ich übrigens die Pfelgestufe an.
Hach wirklich schön solche kleinen "Erfolge"
Gruß
misty
Re: Schwerbehinderung
Antwort von Murmeline am 03.10.2012, 12:38 Uhr
Hallo,
erstmal Glückwunsch zum Ausweis. Und falls es beim Widerspruch Schwierigkeiten geben sollte, werde Mitglied im VdK:
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
Die Mitgliedschaft kostet 4,50 € im Monat, dafür helfen sie Dir bei Widersprüchen, späteren Verschlimmerungsanträgen usw. total nett und kompetent.
Liebe Grüße
Re: @murmeline
Antwort von HellsinkiLove am 03.10.2012, 12:58 Uhr
interessanter link...weist du wie das von statten geht mit dem helfen.muss ich erst mitglied werden oder gibts da stellen wo man sich hinwenden kann?
hab meine SBA vor 15 jahren bekommen mit 20%..hab seitdem schwerwiegende sachen dazu bekommen.
der neue bescheid hat auch statt der bisher 3 festgestelten sachen 6 aufgenommen (3 neue sachen davon) und schreit trotzdem das es keine verschlimmerung gegeben hat und bleibt bei den 20%
Re: Schwerbehinderung
Antwort von Misty am 03.10.2012, 13:19 Uhr
Danke Murmeline,
es gibt zu der Krankheit meiner Tochter eine Bundesvereinigung, die auch einen Rechtsbeistand bietet.
Außerdem gibt es einen Arzt in Deutschland, der das ganze genauer untersucht. Die Krankheit ist recht selten, sodass es einfach nicht mehr Anlaufstellen gibt.
Aber den Doc habe ich schon angeschrieben, vielleicht kann ich meine kleine dort mal vorstellen....obwohl das ne halbe weltreise für uns wird
Re: @murmeline
Antwort von Murmeline am 03.10.2012, 13:31 Uhr
Hallo,
ja, Du musst Mitglied werden (bei einem Ansprechpartner in Deinem Wohnort oder online) - danach kannst Du Dich mit Deinen Anliegen an den VdK wenden. Sie füllen zusammen mit Dir auch die maßgeblichen Anträge aus usw.
Re: Schwerbehinderung
Antwort von fledermaus24 am 03.10.2012, 20:56 Uhr
Hallo, mein Sohn ist auch schwerstbehindert, er hat durch seinen Gendefekt 100 % und alle Merkzeichen also AG, B, H , BL und RF.. und Pflegestufe 3. Er ist 2 1/2 Jahre alt. Google mal Pflegetagebuch für Kinder.. www.behinderte-kinder.de und dann auf Pflegegeld.. da werden einem die Zeiten angezeigt, die man braucht.. fand ich ganz hilfreich. Weiterhin "viel Erfolg" ..
Re: @murmeline
Antwort von HellsinkiLove am 03.10.2012, 21:58 Uhr
danke dir...dann wirds wohl leider schon zu spät sein
Versuch es!
Antwort von Murmeline am 04.10.2012, 6:11 Uhr
Ich würde hingehen und mit ihnen reden - mehr als Nein können sie nicht sagen! Du vergibst Dir nichts - aber vielleicht kann man Dir trotzdem helfen!
UVG - Unterhalt - Differenz
Wann geht ihr aus dem Haus und wann kommt ihr heim? und @ralph
Kleinkind beim Kindesvater für 14 Tage
Gewissensfrage
Kann 8 jähriger entscheiden, bei wem er bleiben will...
Katja31121987: Wie war der Gerichtstermin?
Scheidung/unterhalt
Trennung...
Ebay.....ach menno