Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Suka73 am 13.02.2011, 14:01 Uhr

Schlüssel= normale Zimmertür

es geht nicht darum nicht bereit zu sein zu zahlen.
Es geht darum, dass die Mietsache damals schon protokolliert ohne diesen Schlüssel und ohne diesen Spiegel übergeben wurde, das haben alle unterschrieben.

Wenn die Mieterin sich in der Zwischenzeit selbst einen Schlüssel anfertigt und selbst einen Spiegel kauft, dann ist sie natürlich auch berechtigt, die Sachen wieder mitzunehmen ggf. bei dem Schlüssel eine Rechnung vorzulegen und den Betrag von der HV zurück zu erhalten.

Es gibt kein Schriftstück in dem festgehalten wurde, dass die HV der Mieterin noch nachträglich einen Spiegel gestellt hat. Also ist für die nächste Übergabe ausschlaggebend, was im letzten Protokoll steht - und da steht, nichts da - und jetzt ist auch nichts da, also ist der Fall erledigt.

LG Sue

 
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