Geschrieben von Butterfly2008 am 30.08.2012, 21:49 Uhr |
Scheidungskosten
Hallo zusammen,
seit 04.2011 lebe ich mit meinen Kindern von meinem Nochehemann getrennt. Scheidung war bisher kein Thema, nun war er doch beim Rechtsanwalt und mir wurde ein Einschreiben zugestellt, mit dem Text, dass ich bis zum Termin X einer einvernehmlichen Scheidung zustimmen soll, sonst bereitet die Anwältin alles "streitig" vor. Was bedeutet dies im genauen?
Ich soll ausserdem der hältigen Kostenübernahme der Anwaltskosten zustimmen, ist das rechtens?
Vielen lieben Dank!!
- Scheidungskosten - Butterfly2008 30.08.12, 21:49
- Re: Scheidungskosten - Pamo 30.08.12, 21:52
- Re: Scheidungskosten - shinead 30.08.12, 22:21
- Re: Scheidungskosten - nociolla 30.08.12, 22:23
- Re: Scheidungskosten - CKEL0410 31.08.12, 6:10
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