Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Julie am 04.09.2015, 16:30 Uhr

Reform des Ausweisungsrechts

Mit der Änderung des Aufenthaltsrechts zum 1. August sind auch die Vorschriften zur Ausweisung reformiert worden. Die neuen Ausweisungs-Regelungen sind aber erst ab 01.01.2016 anwendbar. Künftig gibt es nur noch Ermessensausweisungen, bei denen das Ausweisungsinteresse abgewogen werden muss gegenüber dem Interesse des Ausländers an einem Verbleib. Und dabei ist das Recht des Vaters auf Kontakt zu seinem deutschen Kind (und umgekehrt das Recht des Kindes auf Kontakt zu seinem Vater ) schon ein recht hohes Gut, weil Grundrecht aus Artikel 6. Auch, wenn das in eurem Fall zynisch klingen mag. Bei unserem Verwaltungsgericht würde ich vermutlich mit einer Ausweisungsverfügung gegen deinen Ex baden gehen. Von einer tatsächlichen Aufenthaltsbeendigung (Abschiebung ) mal ganz zu schweigen. ....

 
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