Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Strudelteigteilchen am 04.02.2016, 7:46 Uhr

Re:

Für den Pass nicht. Gab vor einiger Zeit einen Link hier irgendwo. Ich habe ihn mir nicht gespeichert, weil ich das nicht mehr brauche, aber im Bedarfsfall würde ich das der zuständigen Behörde unter die Nase halten.

Was das medizinische Gedöns angeht: Damals, als ich noch alles richtig machen wollte, habe ich die Behördenmaschinerie in Gang gesetzt - siehe oben. Da ging es um eine geplante Leistenbruch-OP beim kleinen Kind. Seitdem mache ich das nicht mehr. Die KFO wollte eine Unterschrift, der KV hat sie aktiv verweigert (weil er Angst hatte, was bezahlen zu müssen), die KFO hat dann verzichtet. Das SPZ wollte lediglich, daß ich versichere, den KV zu unterrichten. Das habe ich per Mail gemacht - sehr rudimentär - es gab keine Reaktion. In allen anderen Fällen habe ich kurz erklärt, wie es ist, und dann reichte meine Unterschrift. Dabei besteht durchaus Kontakt, aber halt nur selten. Und es ist kompliziert, die Anträge hinzuschicken und dann zurückzubekommen, zumal der KV chaotisch ist und schon mal drei Monate braucht, um einen unterschriebenen Original-Antrag zurückzuschicken (so geschehen bei den Anträgen für die Kontoeröffnung).

Ich schrub es schon öfter: Was soll der KV denn machen, wenn man die Behandlung einfach durchzieht? Er müßte dagegen klagen. Im allerallerschlimmsten Fall macht der Richter dann "Du, du, du!" zur KM und sagt ihr, daß sie das nächste Mal doch bitte die Unterschrift einholen soll - selbst dann steht man nicht schlechter da als vorher. Aber sehr wahrscheinlich bekommt der KV einen auf den Deckel und im Idealfall sogar gleich die Gesundheitssorge entzogen. Insofern wird ein gut beratener KV sich die Klage gut überlegen.

 
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