Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Brittad am 29.01.2009, 20:05 Uhr

@Ralph

Hallo Ralph,

ich bin noch recht neu hier und ich habe den Eindruck, als hättest Du Ahnung von finanziellen Hilfen. Kann das sein? Ich hätte nämlich mal ne Arbeits(lossein)frage...

Viele Grüße

Britta

 
7 Antworten:

Vom Arbeitslosengeld I habe ich nicht viel Ahnung...

Antwort von Ralph am 29.01.2009, 20:31 Uhr

... das ist das sehr umfangreiche SGB III und nicht meine Baustelle.

SGB II (Arge, HartzIV) schon eher...

Frag halt einfach.

LG
Ralph

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Re: Vom Arbeitslosengeld I habe ich nicht viel Ahnung...

Antwort von Brittad am 29.01.2009, 20:43 Uhr

Hm, vielleicht kannst Du mir auch mit "nicht viel Ahnung" helfen ...

Ich hab bisher keine Erfahrungen mit Arbeitslosigkeit gemacht, arbeite seit 17 Jahren bei der Stadt HH und bin nun gezwungen, um einen Auflösungsvertrag zu bitten, weil ich nach der Trennung von meinem Mann die Kinder nur noch mehr schlecht als recht (wenn überhaupt) betreut kriege. Nun hab ich gehört, daß es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, ohne die Sperrzeit gleich Arbeitslosengeld zu bekommen. Die gute Frau am Servicetelefon meinte, Kinderbetreuungsgründe KÖNNTEN anerkannt werden. Ich hatte gehofft, Du hättest Erfahrungen mit diesem Thema und würdest mir das bestenfalls bestätigen können, denn die Servicetelefonmitarbeiterin konnte mir nicht sagen, ob das wirklich als Grund "reicht"...

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sorry,für´s einmischen....

Antwort von mamavonzoe am 29.01.2009, 21:17 Uhr

...aber bei einer Freundin von mir war dies nach ende der Elternzeit möglich. Ihr Arbeitgeber konnte ihr keinen Teilzeitvertrag anbieten.
lg

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Das solltest Du sehr gut abklopfen...

Antwort von Ralph am 29.01.2009, 21:51 Uhr

Hallo Britta,

ich kann endgültig da nicht weiterhelfen. Ich kann Dir nur raten, die Fragen, die Du hast, VOR Abschluß des Auflösungsvertrages beim Arbeitsamt persönlich und genauenstens zu klären.

Außerdem würde ich beim Arbeitgeber fragen, ob es eine Stelle für Dich gibt, die auf Dich und Deine Betreuungszeiten besser zugeschnitten ist. In der heutigen Zeit würde ich einen laufenden Arbeitsvertrag im Öffentlichen Dienst bis zur letzten Patrone verteidigen. Warst Du schon beim Personalrat? Vielleicht hat der noch Ideen oder Möglichkeiten.
Gib die Stellung bei der Stadt bitte nicht vorschnell auf.

Viele Grüße aus Hamburg
Ralph/Snoopy

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Re: @Ralph

Antwort von Brittad am 29.01.2009, 22:03 Uhr

Hallo Ralph!

Ich habe alle denkbaren Möglichkeiten sowohl mit dem Personalrat als auch mit meinem direkten Vorgesetzten, der mich SEHR gerne beim LEB halten würde, durchgespielt. Es scheint keine andere Möglichkeit zu geben :-( Ich würde alles dafür tun, diesen Vertrag irgendwie zu halten, aber meine einzige Chance wäre eine Beurlaubung, bei der ich aber ja nicht anderweitig arbeiten dürfte. Es ist zum heulen, aber selbst das hilft mir nicht weiter.... Ich werde also morgen versuchen, einen Termin direkt beim Arbeitsamt (heißt das noch so?) zu bekommen...

Ich danke Dir erstmal!

Viele Grüße

Britta

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Neudeutsch heißt Arbeitsamt heutzutage...

Antwort von Ralph am 29.01.2009, 22:16 Uhr

Bundesagentur für Arbeit. Dort müßtest Du hin.

Wenn Du Fragen hast, kannst Du mir auch eine PN schreiben.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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zu Beurlaubung / Sonderurlaub

Antwort von mamavonzoe am 30.01.2009, 6:45 Uhr

Hallo!
Ich habe 2 Jahre Sonderurlaub / Beurlaubung gehabt.
Habe in dieser Zeit bei der Stadt (also meinem Arbeitgesber) + einem freien Träger gearbeitet. Das geht,dein Arbeitgeber muß nur zustimmen,was er in der Regel tut.
Sehe es auch so ,das du erst jede erdenkliche Möglichkeit deinen Arbeitgeber zu behalten nutzen solltest.
Erkundige dich wie du deinen neunen Job rechnen kannst,event. gibt es auch bei dir die Möglichkeit einige Stunden über eine Übungsleiterpauschale abzurechnen.(Bis zu einer bestimmten Sume steuerfrei,dies hat mein Freier Träger gemacht.)
Du bist nun auch schon so lange dabei,nutze deine Kontakte hör dich mal rum,wer was sucht.
lg

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