Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Hofi2 am 23.10.2008, 19:12 Uhr

Ralph HILFE bitte

Kennst du dich mit dem JA aus? Was muß ich wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht machen? Und was muß ich tun, um zu verhindern, daß mein Mann (Bipolare Störung) und seine Freundin (ebenfalls Psychose) meine Kinder über Nacht bekommen kann.
Unser Arzt hat eben gemeint, ich muß dafür sorgen, daß er die Kinder nur unter Aufsicht sieht, da er eben in seiner momentanen Phase wieder "aggressiv" werden könnte. Er hat Malte im August geschlagen - hatte ein ganz geschwollenes Gesicht. Leider hab ich das damals nicht angezeigt - aber in der Vermißtenmeldung der Polizei angegeben.
Hab ein bißchen Angst vor seiner Reaktion - könnte sein, daß er kommt und mir droht etc...

 
8 Antworten:

Re: Ralph HILFE bitte

Antwort von engelchen_lpz am 23.10.2008, 19:14 Uhr

bin zwar nicht ralph aber wir sehen diese aufenthaltsbestimmungsdinger jeden tag. angeblich musst du nur beim ja gute gründe aufweisen (liegen ja vor) und die stellen dir das aus.
die eine bei uns hat das nach 2 wochen (inkl. postweg) vorlegen können.... sollte also nicht so schwierig sein... Hoff ich

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Re: Ralph HILFE bitte

Antwort von groschi am 23.10.2008, 19:16 Uhr

kann der arzt,der dir das empfohlen hat,nicht schriftlich geben?

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Er hat gesagt, er würde das ganze dem JA

Antwort von Hofi2 am 23.10.2008, 19:18 Uhr

schriftlich bescheinigen mit seiner Krankheit und seiner Aggressivität...

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Re: Ralph HILFE bitte

Antwort von groschi am 23.10.2008, 19:19 Uhr

na siehste: dann hast du schon mal was in der hand. ich denke, wenn der sachbearbeiter die vorgeschichte deines mannes UND ein attest bekommt, wird er sicher nur einen umgang unter aufsicht befürworten

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Danke euch!

Antwort von Hofi2 am 23.10.2008, 19:29 Uhr

Werde da wohl morgen nicht mehr hinkommen, da sie nur bis 12 Uhr geöffnet haben. Aber anrufen kann ich ja schonmal...

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Das ist leider nicht mein Wissensgebiet...

Antwort von Ralph am 24.10.2008, 1:04 Uhr

Hallo Nicole,

kurz vorm Lichtaus will ich Dir dennoch keine Antwort schuldig bleiben.

Der Tipp der anderen mit dem Jugendamt ist auf jeden Fall der erste Schritt. Ich meine aber, daß über das Aufenthaltsbestimmungsrecht das Gericht entscheidet, aber auch da kann Dir das Jugendamt auf jeden Fall weiterhelfen. Die Unterlagen, die Du erwähnst, sollten auf jeden Fall sowohl dem Jugendamt als auch dem Gericht vorliegen.

Ich denke, daß Du sehr gute Chancen hast. Ich schiebe Dir schon mal 2-3000 Tonnen Kraft und Nerven rüber...

Viele Grüße
Ralph/Snoopy, der jetzt noch schnell sein Pferdchen belädt und dann in die Koje fällt...

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Danke!

Antwort von Hofi2 am 24.10.2008, 6:00 Uhr

Hab meiner Anwältin gestern Abend noch eine Mail geschrieben, wie ich mich nun verhalten soll. Ob ich sofort das JA einschalten soll oder ob ich warten soll, ob wirklich ein Brief vom Anwalt meines Ex kommt...
Sie wird sich sicher bei mir melden.

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Antwort von Ralph am 24.10.2008, 8:42 Uhr

Hallo Nicole,

was willst Du mit der Anwältin Deines Ex? Es geht hier ja nicht um das Umgansgrecht an sich, Unterhalt oder eheliche Geschichten... es soll Gefahr von den Kindern abgewendet werden, und da ist die Meinung seiner Anwältin absolut zweitrangig. Seine Anwältin kann die medizinische Einschätzung der Ärzte ja nicht wegdiskutieren und somit auch die Gefahr nicht.

Nein, das ist eine Sache, die Du zusammen mit dem Jugendamt in die Hände nehmen mußt.

Viele Grüße
Ralph/Snoopy

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