Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von mf4 am 01.12.2013, 11:28 Uhr

psychische Störung des Umgangselternteils

So habe ich mich abgegrenzt:
In meine Wohnung darf ein Ex, wenn er sich hier und mir gegenüber nicht benimmt wie eine Wildsau. Deshalb Betrag KV1 meine Wohnung nie und KV2 darf das.
Seine Bemerkungen, dass meine Raumtemperatur zu gering ist und solches überhöre ich, weil ih das mal nix angeht.
Seine SMS beantworte ich, wenn sie die Kinder betreffen. Auf persönliche Vorwürfe, Beleidigungen oder Geschleime reagiere ich nicht mehr.
Seine Jammerei über seine Finanzen, sein Geld, seinen allmonatlichen Männerschhnupfen usw. gehen mich nichts an und interessieren mich auch nicht, weil ich damit nichts zu tun habe.
Seine seelischen Belange interessierten mich IN der Beziehung aber da meinte er es geht mich nichts an, er will nicht reden und will auch nicht mein seelischer Mülleimer sein. Da beschloss ich, dass es mich nichts mehr angeht und nun ist er für sich und seine Macken selbst verantwortlich.
Da er den Kindern gegenüber lieb und fürsorglich ist darf er die Kinder sehen wann auch immer er mag.
Kann er ja nicht, weil er nur Stress und Geldnot hat aber jedes 2.WE nimmt er sie und das klappt gut.
Ich habe alleiniges SR und wenn er das halbe mal haben wollte wüsste ich nicht welchen Vorteil er gegenüber dem hätte, was nun ist... er hat bereits nahezu alle Rechte.

PS: Wie mein Ex mutieren würde wusste ich nicht, denn sonst hätte ich mit ihm ganz sicher keine Familie gegründet.

 
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