Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von @Melanie@ am 27.11.2013, 8:58 Uhr

Die größte Pleite meines Lebens!

Habe im September erfahren das der Vater meines Ungeborenen seit Juni gelegentlich Heroin raucht!
Er wohnt jetzt etwa seit 2 Monaten wieder in DA bei seiner Mutter!
Miete zahlen wir 50=50 direkt an den VM.
Jetzt muss ich komplette GEZ zahlen.
Die Schwangerschaft 28Wo.(Folsäure, Erstlingsanschaffung, Fahrtkosten zum Schwangerschaftsvorbereitungskurs) kosten zusätzlich!
Ist es gerecht wenn ich ihm keinen Anteil Strom überweise. Muss ja auch Taxigeld im Haus haben wenn es dann mal los geht!
Liebe Grüße
Melanie

 
17 Antworten:

Re: Die größte Pleite meines Lebens!

Antwort von kravallie am 27.11.2013, 9:10 Uhr

ich fürchte, ich verstehe die zusammenhänge nicht ganz.....

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Re: Die größte Pleite meines Lebens!

Antwort von mf4 am 27.11.2013, 9:13 Uhr

Er wohnt nicht mehr in der Wohnung aber du... hm... wenn das EUER BEIDER Mietvertrag ist muss er weiterhin Miete zahlen aber warum Strom? Er nutzt ja keinen, wie auch GEZ nicht.
Auf wen läuft denn GEZ und Strom? Wenn es auf seinen Namen läuft hat er zwar die Schulden aber du bald keinen Strom mehr, wenn Rechnungen offen bleiben.

Wie soll das denn weiter gehen? Er wird doch sicher nicht ewig im Mietvertrag bleiben wollen und zahlen obwohl er ausgezogen ist.

Sind die Taxikosten so hoch, dass man davon Monate Strom beziehen könnte? Wie weit weg willst du denn zur Entbindung fahren? Solltest du ganz allein sein wäre vielleicht der Rettungswagen die bessere Wahl.

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Ne, nicht gerecht

Antwort von Sternenschnuppe am 27.11.2013, 9:22 Uhr

Nö, ist nicht gerecht, er verbraucht doch auch nix mehr.
Hat er die Vaterschaft schon anerkannt ? Solltet ihr vor der Geburt machen bevor er so vernebelt ist, dass das dann ewig dauert.
Habt ihr die Wohnung schon gekündigt oder kannst Du sie danach alleine halten ?
Wenn Du jetzt schon die Kosten nicht tragen kannst ohne Kind , wie soll das dann mit Kind werden ?
Arbeitest Du und bekommst dementsprechend dann Elterngeld oder wie habt ihr Euch bisher finanziert ?

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Re: Die größte Pleite meines Lebens!

Antwort von shinead am 27.11.2013, 9:22 Uhr

Wie hoch ist Dein Einkommen?
Wie groß/teuer die Wohnung?

GEZ und Strom sind m.E. Deine Zahlungsverpflichtung. Die Erstlingsausstattung ist etwas, an dem er sich beteiligen muss.

Wenn es bei Dir so eng ist, dass Du Folsäure und Fahrtkosten ein echtes Problem werden, dann rate ich Dir DRINGEND Dich bei Caritas, Pro Familia und Co. beraten zu lassen.
Ich gehe mal davon aus, dass beim KV nicht viel zu holen ist. Schon gar nicht ab dem Moment, ab dem er wieder eine eigene Wohnung bezieht und die Zahlung der hälftigen Miete einstellt.
Also: ab zur Beratung und klären, welche finanziellen Hilfen Dir zustehen.

Hast Du denn keine Freundin, die Dich zur Geburt fahren kann und Dich dann vor Ort begleiten kann?

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Re: Die größte Pleite meines Lebens!

Antwort von @Melanie@ am 27.11.2013, 9:28 Uhr

Ja wir stehen beide in dem 3 Jahresmietvertrag und sind beide im Mai zusammen gezogen um uns von Finanziellem Engpass zu erholen.
Seit er umgemeldet ist will die GEZ Geld von mir!
Umzug im 7 Monat kommt für mich nicht in Frage. Muss warten bis ich Stütze bekomme da ich die Kaution nicht stemmen kann!
Und ab April dann Harz4 empfange!
Erstlingsausstattungszuschuß von Pro Familia bekomme ich nicht weil wir beide im Mietvertrag stehen und sein Gehalt mit veranschlagt wird.

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Dein Ex ist für Euch zuständig vorrangig, nicht der Staat

Antwort von Sternenschnuppe am 27.11.2013, 9:31 Uhr

Dann wird er Dir auch Betreuungsunterhalt zahlen müssen, wenn er verdient.
Sorry, aber wieso denkst Du der Staat kommt für Dich auf und übernimmt einen neue Kaution?
Wer hat denn die für diese Wohnung jetzt bezahlt?

Was arbeitest Du ?

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Re: Die größte Pleite meines Lebens!

Antwort von @Melanie@ am 27.11.2013, 9:42 Uhr

Ich bin Prophylaxehelferin. Aber werde Erziehungsurlaub machen.
Die Kaution hatte seine Mutter für diese Wohnung gestellt.
Habe keine Freunde vor Ort da ich 80 KM weit weg gezogen bin.
Noch habe ich mein Gehalt aber wenn der Mutterschutz rum ist nur 517€ Erziehungsgeld. Das reicht nicht.
Dann kann ich die Kosten der Erstlingsausstattung ja erst mal gegen die Stromrechnung aufrechnen. Telefon Strom läuft alles auf seinen Namen.
Stehe nur mit im Mietvertrag.
Vermieter lässt uns erst im Sommer aus dem Vertrag wenn ich eine neue Bleibe habe.

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Re: Die größte Pleite meines Lebens!

Antwort von mf4 am 27.11.2013, 9:43 Uhr

Mietvertrag ist eine Sache... da muss er die Hälfte zahlen so lange er im Vetrag ist.
GEZ und Strom nutzt NUR DU.
Wenn du jetzt alleinstehend bist sind die Voraussetzungen andere und du solltest wegen Erstausstattung nochmal nachhaken.
Umzug ist sicher Stress jetzt aber mit Hilfe besser als sich finanziell zu ruinieren. Wenn du H4 bekommst und die Wohnung dann zu groß/zu teuer ist stehst du auch nicht gerade gut da und musst dann womöglich ausziehen.

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Re: Die größte Pleite meines Lebens!

Antwort von mf4 am 27.11.2013, 9:47 Uhr

Strom auf seinen Namen... wenn er ihn nicht bezahlt hat er zwar die Schulden aber du keinen Strom... du solltest also den Strom-Vertrag übernehmen.

Wäre ich er würde ich natürlich die Verträge kündigen, die ich nicht mehr nutze. Ihr habt wohl einiges zu bereden.

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Re: Die größte Pleite meines Lebens!

Antwort von shinead am 27.11.2013, 9:50 Uhr

>>Dann kann ich die Kosten der Erstlingsausstattung ja erst mal gegen die Stromrechnung aufrechnen.

Nein, kannst Du nicht!

Die Erstattung der Kosten für die Erstlingsausstattung musst Du von ihm einfordern. Sonst muss er gar nichts zahlen.

Bitte, bitte, bitte lass' Dich beraten!

Zahl den Strom, oder Du wirst im Dunklen sitzen!

Du kannst Dir überlegen was Dir lieber ist: ein Umzug im 7. Monat (nach Rücksprache mit dem Amt, ggf. wieder in Deine alte Heimat im 7./8./9. Monat ODER mit Säugling umziehen und dort alleine ohne Freunde / Familie bleiben.

Ich gebe zu, ich würde noch schwanger umziehen!

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Hat er die Vaterschaft anerkannt schon ?

Antwort von Sternenschnuppe am 27.11.2013, 9:55 Uhr

Vorher muss er gar nix zahlen.
Umzug würde ich auch vorher machen, zu Beginn des Mutterschutzes.
Nach der Geburt und ggf. gemeinsamen Sorgerecht muss er einem Umzug des Kindes zustimmen!

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Re: Hat er die Vaterschaft anerkannt schon ?

Antwort von Keldana am 27.11.2013, 10:57 Uhr

"Nach der Geburt und ggf. gemeinsamen Sorgerecht muss er einem Umzug des Kindes zustimmen!"

Wenn sie nur ein paar Straßen weiter zieht, weil sie die zu große Wohnung nicht stemmen kann, ist keine Zustimmung des Vaters erforderlich.

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Sie schrieb von 80km

Antwort von Sternenschnuppe am 27.11.2013, 11:10 Uhr

Wo sie herkommt, Freunde etc. hat.

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Ich würde alles dransetzen, noch vor der Geburt zurückzuziehen

Antwort von chartinael am 27.11.2013, 13:31 Uhr

... ggfls so lange studenten die bude untervermieten. Ist das Kind erst einmal da, kann der Vater ein Veto einlegen, wenn Du wieder in Deine Heimat zurückziehst. Also, noch hast Du einige Wochen Zeit. Sortier das aus, selbst wenn Du erst einmal zu Deinen Eltern oder einer Freundin oder was weiß ich ziehst und dich dort mit Erstwohnsitz anmeldest ...

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Re: Die größte Pleite meines Lebens!

Antwort von AnMa234? am 27.11.2013, 14:14 Uhr

Ich bin schon zweimal im neunten Monat umgezogen. Wo ist das Problem? Wenn ich mir die Wohnung nicht mehr leisten kann, muss ich eben ausziehen.

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Re: Die größte Pleite meines Lebens!

Antwort von Möhrchen am 27.11.2013, 16:22 Uhr

Also Unterhalt muß er schon zahlen, bevor Du "Stütze" bekommst...das mit dem Mietvertrag hat in meinen Augen damit nix zu tun...hätte er die Wohnung alleine gemietet, ,müßte er auch warten, bis er aus dem Vertrag rauskann...

Ruf halt den Krankenwagen, wenn es losgeht...dann brauchst Du kein Taxi. Folsäure ist doch jetzt nicht so wahnsinnig teuer, dass es ein tiefes Loch ins Budget reißt?!...außerdem bekommt man die auch natürlich...Bananen z.B...

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Re: Sie schrieb von 80km

Antwort von Keldana am 28.11.2013, 10:05 Uhr

Nicht ganz ... "Habe keine Freunde vor Ort da ich 80 KM weit weg gezogen bin."

Mag sein, daß sie plant wieder dahin zurück zu ziehen, aber konkret geschrieben steht das bis jetzt nirgends. Daher auch mein Hinweis.

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