Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Mogli18 am 26.05.2012, 18:42 Uhr

Polizei

Vorrausgesetzt diese geht an Telefon....
Und solche Sanktionen müssen im Beschluss / Urteil auch erst einmal vermerkt sein.

Ich hatte per PN Kontakt mit der Verfasserin.

Vater hat GSR und auch gibt es noch gemeinsames ABR.
Im Kindergarten sind Auffälligkeiten.

Ich sehe seine Chancen das Kind zu sich zu nehmen als nicht so schlecht an !
Zumal er schon nur durch ein Umgangsverfahren an Umgang kam.
Sie sind also kein unbeschriebenes Blatt.

 
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