Für alleinerziehende Eltern

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von spiky73  am 27.03.2014, 20:17 Uhr

pamo...

... so ganz stimmt das aber auch nicht... grundsätzlich schon, aber so lange die deutschen behörden von der existenz des kindes keine kenntnis haben, ist es eben auch nicht 'deutsch'. das wird es erst mit dem tag, an dem seine existenz der entsprechenden behörde (botschaft/konsulat) angezeigt und die dt. staatsbürgerschaft geltend gemacht wird...

... du kennst ja das elend mit der doppelten staatsbürgerschaft von K2. per se hat sie anspruch drauf, aber selbst die konsulatsmitarbeiterin konnte mir am telefon nicht sagen, ob der antrag mit den mir vorliegenden unterlagen dann positiv beschieden wird oder nicht.
da hieß es dann: kommen sie mit den sachen mal vorbei und es liegt dann im ermessen des sachbearbeiters... mir war das zu blöd. ich hab es nicht weiter verfolgt. es gibt wichtigere sachen in meinem leben als ein blauer pass für mein kind. grummel.

 
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