Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von Pamo am 12.03.2012, 21:00 Uhr

@Pamo

Das ist fuer dich sehr unguenstig gelaufen! Ich frage mich wirklich, was fuer einen Anwalt du da hattest - es waere doch sicher ein Leichtes gewesen zu belegen, dass der KV weggezogen ist und schon deswegen selber die Kosten tragen muss. Zumal der Umgangsberechtigte immer die Kosten des Umgangs traegt (ausser in extremen Sonderfaellen) - auch wenn er nicht wegzieht. Alles wurde dir zum Nachteil ausgelegt.

Vielleicht ist der Diebstahl noch nicht verjaehrt und du kannst dir die Kohle wiederholen?

 
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