Für alleinerziehende Eltern

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Geschrieben von nociolla am 12.03.2012, 23:33 Uhr

Das steht geschrieben

Da Sie das gemeinsame Sorgerecht mit dem Kindesvater ausüben, sind Sie nach § 1678 BGB verpflichtet, bei Entscheidungen und Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung für das Wohl Ihres Kindes das Einverständnis des Kindesvaters einzuholen. Bei Entscheidungen über alltägliche Fragen brauchen Sie kein Einverständnis von dem Kindesvater.



Daher brauchen Sie für den geplanten Wohnortswechsel und Kindergartenwechsel das Einverständnis des Kindesvaters.
Sollten Sie ohne dessen Einverständnis den geplanten Umzug fortsetzen, könnten Sie sich unter Umständen auch strafbar machen. Zum Beispiel wegen Entzeihung Minderjähriger nach § 235 StGB.

 
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